Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 04.02.2021 JHA/062/2021 |
Vorlage: | V-JHA/21/188 |
Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug aus der Vorlage vor. Dabei sei hervorzuheben, dass die Kreisverwaltung bei der Hochrechnung von einer 100% Belegung ausgehe und man unter Berücksichtigung der Sprachheilkindergärten auf eine Deckungsquote von über 100% käme. Der Überschuss an verfügbaren Plätzen sei leicht rückläufig. Hier müsse man aber, so Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann, berücksichtigen, dass sich aktuell weitere Kindertagesstätten im Bau befänden.