Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug zur Vorlage vor und erörterte, dass der Zuschussanteil des BMO in dieser Investitionsförderung wegfallen würde, da sich das zu errichtende Gebäude in Gemeindeeigentum befände. Darüber hinaus sei nach der 1. DVO KitaG bei mehr als 2 Gruppen in einer Kinderbetreuungseinrichtung eine Mehrzweck- oder Bewegungsfläche gesetzlich vorgeschrieben. Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann nahm Bezug auf einen Grundsatzbeschluss des Kreistages, wonach sich der Landkreis auch mit Zuschüssen bei zusätzlich gesetzlich notwendigen Räumen beteilige.

 

Beschluss

Dem Kreisausschuss wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Bösel wird für den Anbau einer Krippengruppe beim St.  Franziskus Kindergarten in Petersdorf mit 15 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 184.096,49 EUR gewährt. Zusätzlich wird für den Bau eines Mehrzweck- und Bewegungsraumes ein Zuschuss in Höhe von 92.150,00 EUR gewährt.