Der Verkehrsausschuss beschloss mit einer Enthaltung, dem Kreisausschuss zu empfehlen, den Planungsauftrag für die noch verbliebenen 7 Maßnahmen aus dem Mehrjahressanierungskonzept für die Verbreiterung von Kreisstraßen sowie für den Bau des Radweges entlang der K 354 zu erteilen.

 

 


Herr Opitz trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-VERK/12/041 und der Anlage 1 zu TOP 7 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Kreßmann sah das Erfordernis der Verbreiterung für diese Kreisstraßen und befürwortete die geplante Vorgehensweise.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann fragte an, in welchem Zeitraum die Maßnahmen erfolgen sollten, ob es hierfür einen Zuschuss gäbe und wenn es einen Zuschuss gäbe, ob dann die RPS 2009 Anwendung finde. Zudem befürchtete er, dass aufgrund der stetig steigenden Breiten landwirtschaftlicher Fahrzeuge die Straßenbreite auf Dauer nicht ausreichend sei.

 

Hierzu äußerte Herr Landrat Eveslage, dass sich die zulässige Fahrzeugbreite in den letzten Jahren nicht verändert habe. Hinsichtlich der Deckenverbreiterungsmaßnahmen machte er darauf aufmerksam, dass die Maßnahmen vor 2 Jahren festgelegt worden seien. Dabei habe man Straßen mit einer Breite von weniger als 5,50 m berücksichtigt sowie die Verkehrsbelastung herangezogen. Diese Maßnahmen sollten zunächst beplant werden, um festzustellen, mit welchem Aufwand planreife erlangt werden könne. Sollte ein Planfeststellungsverfahren erforderlich sein, werde die Durchführung der Maßnahme längere Zeit in Anspruch nehmen, als wenn ein Planverzicht in Frage käme. Soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, könnten dann die Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Rangfolge sei nicht vorgesehen. Die Maßnahmen könnten in den nächsten 2 – 4 Jahren durchgeführt werden. Zuschüsse gäbe es nicht; GVFG-Mittel seien auch nicht beantragt worden, da diese vorzugsweise für größere Projekte, wie z. B. das PPP-Projekt, eingesetzt werden sollten. Daher bestehe auch keine Verpflichtung, die RPS 2009 anzuwenden. Soweit erforderlich, sollten jedoch Bäume entfernt und durch Ersatzpflanzungen kompensiert werden.

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Haupt erläuterte Herr Opitz, dass zur Zeit bei einer Breite von 5,50 m ein Mittelstreifen angebracht werden könne. Ab 2013 gäbe es neue Vorschriften. Diese neuen Richtlinien, so Leitender Baudirektor Raue, würden jedoch mit Zustimmung der Verkehrskommission ebenfalls Mittelstreifen zulassen.

 

Herr Landrat Eveslage machte noch darauf aufmerksam, dass die entlang der vorgesehenen Maßnahmen befindlichen Radwege ebenfalls saniert würden. Einzig an der K 354 von Elsten nach Lüsche befände sich kein Radweg. Herr Landrat Eveslage machte den Vorschlag, diesen im Rahmen dieser Maßnahme mit zu beplanen.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Kolde, merkte an, dass drei der sieben Maßnahmen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen aufweisen würden; zudem wäre für die K 165 nach Ausbau der E 233 ebenfalls mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen Breite sprach er sich für den Ausbau aus.