Sitzung: 22.09.2020 Ausschuss für Planung und Umwelt
Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur
Kenntnis.
Es wird auf die vorliegende Anfrage
der Gruppe Grüne/UWG vom 04.09.2020 verwiesen.
Leitender Kreisverwaltungsdirektor
Meyer trug hierzu wie folgt vor:
„Frage 1: Im Nds. Raumordnungsprogramm
ist festgeschrieben, dass spätestens alle 10 Jahre eine Überprüfung der
Regionalen Raumordnungsprogramme auf ihre Aktualität stattfinden muss. Der aktuelle Stand für den
Landkreis Cloppenburg ist nach Auskunft des ML die Neuaufstellung und
Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 22.10.2015. Das zurzeit gültige RROP ist aus dem Jahr 2005.
Wie ist der Stand der Planungen zum RROP in der Verwaltung und
wann werden sich die Gremien des Landkreises damit beschäftigen?
Das Planungsamt erstellt einen Vorentwurf für ein neues RROP.
Aktuell wird als eine Planungsgrundlage für die Darstellung der
Entwicklung der Landwirtschaft im Landkreis Cloppenburg ein
Landwirtschaftlicher Fachbeitrag durch die Landwirtschaftskammer erstellt. Der
Aufstellungsprozess dieses Fachbeitrages läuft noch bis zum Frühjahr 2021.
Weiterhin ist im RROP aufgrund der Vorgaben des LROP eine Regelung zur
Steuerung der Windenergie aufzunehmen. Diese hat auf einer nachvollziehbaren
Konzeption nach einheitlichen Kriterien für das gesamte Kreisgebiet zu
erfolgen. Hierfür soll eine Potentialstudie für Windenergieflächen im
Kreisgebiet als Planungsgrundlage erstellt werden.
Als Grundlage für die Planungen im Bereich Natur und Landschaft,
Freiraumnutzung ist der Landschaftsrahmenplan eine maßgebliche
Planungsgrundlage. Es ist vom Umweltamt beabsichtigt, diesen zu aktualisieren.
Die Erstellung des RROP im Bereich Natur und Landschaft kann erst abgeschlossen
werden, wenn ein aktueller Landschaftsrahmenplan vorliegt.
Die Einbindung der Gremien des Landkreises erfolgt nach Bedarf im Rahmen
der Aufstellung des Vorentwurfes zur Entscheidung einzelner Steuerungsfragen
und schließlich nach Fertigstellung des Entwurfes vor der Öffentlichen
Auslegung.
Frage 2: Der Landschaftsrahmenplan des
Landkreises Cloppenburg stammt aus den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts und
ist nicht digital verfügbar. Im Vorwort des Landschaftsrahmenplans des
Landkreises Cloppenburg aus dem Jahr 1995 heißt es: “Der Landschaftsrahmenplan
soll ein möglichst aktuelles Gutachten bleiben. Er hat daher im Rahmen einer
späteren Fortschreibung den ständigen ökologischen Veränderungen und Entwicklungen im Kreisgebiet Rechnung zu
tragen“. Eine Neuaufstellung ist unserer Meinung nach dringend geboten.
Wie ist der aktuelle Stand zum Landschaftsrahmenplan in der
Verwaltung und wann werden sich die Gremien des Landkreises damit
beschäftigen?
Betreffend den aktuellen
Stand zum sowie zur Befassung der Gremien mit dem Landschaftsrahmenplan, wird
auf Tagesordnungspunkt 12, Vorlage V-PLA/20/288, zur heutigen Sitzung
verwiesen.
Aus dem Charakter des
Landschaftsrahmenplanes als unabgestimmten gutachtlichen Fachplan ergibt sich,
dass der fortgeschriebene Landschaftsrahmenplan nach Fertigstellung dem
Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.“