Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 


Es wird auf die vorliegende Anfrage der Gruppe Grüne/UWG vom 04.09.2020 verwiesen.

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer trug hierzu wie folgt vor:

 

„Frage 1: Im Nds. Raumordnungsprogramm ist festgeschrieben, dass spätestens alle 10 Jahre eine Überprüfung der Regionalen Raumordnungsprogramme auf ihre Aktualität stattfinden muss. Der aktuelle Stand für den Landkreis Cloppenburg ist nach Auskunft des ML die Neuaufstellung und Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 22.10.2015. Das zurzeit gültige RROP ist aus dem Jahr 2005.

Wie ist der Stand der Planungen zum RROP in der Verwaltung und wann werden sich die Gremien des Landkreises damit beschäftigen?

 

Das Planungsamt erstellt einen Vorentwurf für ein neues RROP.

Aktuell wird als eine Planungsgrundlage für die Darstellung der Entwicklung der Landwirtschaft im Landkreis Cloppenburg ein Landwirtschaftlicher Fachbeitrag durch die Landwirtschaftskammer erstellt. Der Aufstellungsprozess dieses Fachbeitrages läuft noch bis zum Frühjahr 2021.

Weiterhin ist im RROP aufgrund der Vorgaben des LROP eine Regelung zur Steuerung der Windenergie aufzunehmen. Diese hat auf einer nachvollziehbaren Konzeption nach einheitlichen Kriterien für das gesamte Kreisgebiet zu erfolgen. Hierfür soll eine Potentialstudie für Windenergieflächen im Kreisgebiet als Planungsgrundlage erstellt werden.

Als Grundlage für die Planungen im Bereich Natur und Landschaft, Freiraumnutzung ist der Landschaftsrahmenplan eine maßgebliche Planungsgrundlage. Es ist vom Umweltamt beabsichtigt, diesen zu aktualisieren. Die Erstellung des RROP im Bereich Natur und Landschaft kann erst abgeschlossen werden, wenn ein aktueller Landschaftsrahmenplan vorliegt.

Die Einbindung der Gremien des Landkreises erfolgt nach Bedarf im Rahmen der Aufstellung des Vorentwurfes zur Entscheidung einzelner Steuerungsfragen und schließlich nach Fertigstellung des Entwurfes vor der Öffentlichen Auslegung.

 

Frage 2: Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Cloppenburg stammt aus den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts und ist nicht digital verfügbar. Im Vorwort des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Cloppenburg aus dem Jahr 1995 heißt es: “Der Landschaftsrahmenplan soll ein möglichst aktuelles Gutachten bleiben. Er hat daher im Rahmen einer späteren Fortschreibung den ständigen ökologischen Veränderungen und Entwicklungen im Kreisgebiet Rechnung zu tragen“. Eine Neuaufstellung ist unserer Meinung nach dringend geboten.

Wie ist der aktuelle Stand zum Landschaftsrahmenplan in der Verwaltung und wann werden sich die Gremien des Landkreises damit beschäftigen?

 

Betreffend den aktuellen Stand zum sowie zur Befassung der Gremien mit dem Landschaftsrahmenplan, wird auf Tagesordnungspunkt 12, Vorlage V-PLA/20/288, zur heutigen Sitzung verwiesen.

 

Aus dem Charakter des Landschaftsrahmenplanes als unabgestimmten gutachtlichen Fachplan ergibt sich, dass der fortgeschriebene Landschaftsrahmenplan nach Fertigstellung dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.“