Sitzung: 22.09.2020 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: V-PLA/20/287
Sodann lehnte der Ausschuss für Planung und Umwelt den
vorliegenden Antrag der Gruppe Grüne/UWG mit einer Gegenstimme und einer
Enthaltung mehrheitlich ab und empfahl dem Kreistag eine entsprechende
Beschlussfassung.
Anschließend beschloss der Ausschuss für Planung und
Umwelt mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu
empfehlen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der
behördlichen Zusammenarbeit nach effektiven Maßnahmen zur Verbesserung des
ökologischen Zustandes der Ahlhorner Fischteiche und des Lethe Oberlaufs zu
suchen und sich für deren Umsetzung einzusetzen. Auf Veränderungen der
Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet Ahlhorner Fischteiche mit dem
Ziel, Regelungen außerhalb des Schutzgebiets zu ermöglichen, soll seitens des
Landkreises Cloppenburg im Sinne einer guten Zusammenarbeit aller Akteure
verzichtet werden.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann erläuterte zu Beginn den Antrag der Gruppe
Grüne/UWG zur ökologischen Verbesserung der Ahlhorner Fischteiche sowie die
beiden mit dem Antrag gestellten Beschlussanträge. Zum einen sollten in der
Schutzgebietsverordnung mit Blick auf die Lethe Gewässerrandstreifen von 10
Meter außerhalb des Schutzgebietes vorgesehen werden und es solle die
Ausbringung von Düngemitteln in deren Umfeld beschränkt werden. Weiterhin solle
die Verwaltung beauftragt werden, in Abstimmung mit dem Landkreis Oldenburg ein
Konzept zur effektiven Kontrolle und Evaluation der neuen Regelungen vorzulegen.
Er führte aus, dass zügig neue Regelungen aufgrund der schlechten Qualität
des Schutzgebietes nötig seien und Ergebnisse erzielt werden müssten. Der
Vorschlag, in einem Arbeitskreis zu arbeiten, sei grundsätzlich gut, aber nicht
ausreichend. Auch die Landesregierung sei der Ansicht, dass Maßnahmen außerhalb
des Gebiets in der Schutzgebietsverordnung für die Ahlhorner Fischteiche
beregelt werden könnten.
Er bat die Anwesenden abschließend um Zustimmung zu dem vorgelegten Antrag.
Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, stellte den Antrag
sodann zur Diskussion.
Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer verwies auf den Bericht der
Niedersächsischen Landesforsten im vergangenen Jahr im Ausschuss für Planung
und Umwelt. Im März dieses Jahres habe daraufhin ein Fachgespräch in der Sache
stattgefunden. Man sei sich einig, dass es die eine zielführende Maßnahme nicht
gebe, sondern vielmehr ein Bündel an Maßnahmen erforderlich sei, um nachhaltig
im Bereich Lethe und der Ahlhorner Fischteiche die Verhältnisse zu verbessern.
Dies sei in Kürze nicht zu erreichen. Die Akteure seien bereits eingebunden und
erste Maßnahmen seien geplant. Wie in der Vorlage beschrieben, sei ein Bündel
an Maßnahmen bereits durchgeführt worden, Kompensationsmaßnahmen seien in den
Bereich der Lethe gelegt worden.
Weiterhin werde die Initiative des Landes Niedersachsen zum
„Niedersächsischen Weg“ zu Änderungen des Wassergesetzes führen und die bereits
vorgenommene Verschärfung des Düngerechts werde sich zukünftig entlastend
auswirken.
Die Kreisverwaltung sei daher der Meinung, man solle das Maßnahmenbündel
ausbauen, mit den Fachstellen weiterentwickeln und dies dann zielgerichtet
umsetzen. Die Verwaltung bitte daher um Zustimmung zu dem von ihr
vorgeschlagenen Weg.
Kreisverwaltungsoberrat Meiners ergänzte, die Kreisverwaltung teile nicht
die Ansicht, dass man untätig gewesen sei. Er verwies auf die
Entwicklungsmaßnahmen im Bereich des Lethestiefels, die seit Jahren forciert
würden (Anmerkung: Die Übersichtskarte dazu wird dem Protokoll beigefügt). Der
Landkreis sehe sich aber auch nicht allein als Akteur in der Sache. Vielmehr
seien die Niedersächsischen Landesforsten, der Landkreis Oldenburg, die Hunte
Wasseracht ebenso wie die Landwirte vor Ort und auch private Akteure mit
einzubeziehen. Das erste Treffen im März habe bereits zu einigen
Maßnahmenvorschlägen geführt. Zum Beispiel sei angedacht, beim Mühlenstau die
Staueinrichtung instand zu setzen, um so einen Aufstau des Gewässers zu ermöglichen
oder Sandfänge einzubauen, um Schwebsande entnehmen zu können. Sowohl der
Feldmühlenstau als auch der Mühlenstau seien stark versandet.
Es gebe viele Ideen. Besonders wichtig sei es, die Landwirte vor Ort
einzubinden.
Im Folgenden zeigte er einen Drohnenflug über die Lethe von der Quelle bis
zu den Ahlhorner Fischteichen. Er wies darauf hin, dass sich die Lethe sehr
unterschiedlich zeige. Es gebe Bereiche mit großen Maisflächen mit wenig
Abstand zum Gewässer und auch solche mit ausreichenden Gewässerrandstreifen.
Die Landschaft im Bereich der Lethe zeige sich daneben mit ausgedehnten
Waldflächen und sehr naturnahen Bereichen, in denen die Lethe in ihrem Bett
sehr geschützt liege.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Kreistagsabgeordneter Middendorf, wies
darauf hin, dass man sich im Projekt Farmer for Nature bereits vor Jahren einig
darüber gewesen sei, dass Pufferstreifen am Gewässer notwendig seien.
Seinerzeit habe man Moorflächen im Nahbereich wieder landwirtschaftlich nutzen
wollen, um einen Flächentausch zu realisieren. Dies sei gescheitert. Auch die
Überlegung der Hunte Wasseracht, mehr Totholz ins Gewässer einzubringen, sei
wohl nicht umgesetzt worden. Er regte an, die Maßnahmen aus diesem Projekt
nochmals auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann erneuerte seine Forderung, in Abstimmung
mit dem Landkreis Oldenburg hier unverzüglich tätig zu werden und die
Schutzgebietsverordnung um entsprechende Regelungen zu ergänzen. Die
Verwaltungen hätten hier Eingriffsmöglichkeiten, dies sei vom Land
Niedersachsen so bestätigt worden. Es sei Aufgabe der Verwaltungen, das
Naturschutzgebiet zu schützen. Auch der gezeigte Film könne nicht darüber
hinwegtäuschen, dass es um das Gebiet und die Lethe schlecht bestellt sei. Das
belegten die Untersuchungen der Nds. Landesforsten. Dass betroffene Landwirte
bei Maßnahmen ggfls. zu entschädigen seien, sei selbstverständlich.
Kreisverwaltungsoberrat Meiners entgegnete hierauf, dass die Notwendigkeit
eines weitergehenden Schutzes für das Gebiet der Ahlhorner Fischteiche
unbestritten sei. Die Frage sei, wo man anfange und mit welchen Maßnahmen.
Unverzichtbar sei es, die Landwirte vor Ort mitzunehmen und einzubinden. Die
Erfahrungen aus dem Raddetal zeigten, dass ein Flächentausch raus aus dem
Gebiet nicht einfach sei, da die Landwirte in der Regel Flächen vor Ort
wünschten. Verbote gegen Landwirte, die sich gesetzeskonform verhielten, seien
nicht zielführend. Daher sei eine gesetzliche Regelung über eine
Verordnungsänderung nicht der Weg, der hier beschritten werden sollte. Vielmehr
müssten gemeinsam geeignete Maßnahmen erarbeitet und vor allem Gelder zur
Umsetzung der Maßnahmen generiert werden. All dies brauche Zeit.
Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer verwies darauf, dass die Niedersächsischen
Landesforsten als Betroffene mitbeteiligt seien und auch den von der
Kreisverwaltung vorgeschlagenen Weg unterstützten.
Kreistagsabgeordneter Götting warb dafür, die Rechte der sich
gesetzeskonform verhaltenden Landwirte zu beachten. Das geforderte
Behördengespräch sei geführt worden und nun solle man entsprechend dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung weiter verfahren. Er beantragte, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Kreistagsabgeordneter Arkenau erklärte, er bringe dem Antrag der Gruppe Grüne/UWG viel Sympathie entgegen. Maßnahmen müssten dennoch rechtlich haltbar sein. Er sehe derzeit keine direkte nachgewiesene Kausalität zwischen den Ahlhorner Fischteichen und den teilweise 4 Kilometer entfernten Flächen an der Lethe. Daher könne er dem vorliegenden Antrag der Gruppe Grüne/UWG nicht zustimmen.