Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Die Berichtigung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ahlhorner Fischteiche“ in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2 bis 7) wird beschlossen.

 

 


Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer verwies auf die Vorlage V-PLA/20/285. Bei der zu beschließenden Änderung der Verordnung für das Naturschutzgebiet „Ahlhorner Fischteiche“ handele es sich ebenso wie bei der Berichtigung für das Naturschutzgebiet „Lethe“ um eine rein redaktionelle Änderung. Die Änderungen seien bereits Gegenstand der Abwägung im Ausweisungsverfahren gewesen, aber so seitens des Landkreises Oldenburg nicht veröffentlicht worden. Von dort werde federführend nun auch das Änderungsverfahren durchgeführt. Eine Beschlussfassung sei erforderlich.

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