Kreisamtsrat trug aus der Vorlage vor.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wurde einstimmig folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für
die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der
Übergangsphase der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v. 30.10.2015 – 306-51
742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,
maximal 18.334,00 EUR jährlich pro Jugendwerkstatt,
mithin für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 27.501,00 EUR
pro Jugendwerkstatt.