Kreisamtsrat Trenkamp berichtete zu der Frage der Kostenregelungen für die freien Träger, wie sie in der Mai-Sitzung des Jugendhilfeausschusses aufgekommen war. Insbesondere für die ambulanten Familienhilfen, die temporär Einschränkungen unterlagen und die bewilligten Kontingente nicht über Videotelefonie o.Ä. voll nachholen konnten ergab sich Klärungsbedarf hinsichtlich der Auftragswahrnehmung und ausreichender Finanzierung.

 

Kreisamtsrat Trenkamp verdeutlichte anhand einer Auswertung sämtlicher Fälle aller freien Träger in der ambulanten Jugendhilfe im Landkreis, dass es zu keinen erheblichen, dauerhaften Ausfällen in der Auftragswahrnehmung in den Zeiten der Corona bedingten Einschränkungen im Vergleich zu den 3 Monaten vor der Pandemie gekommen war. In Kombination mit den Möglichkeiten Kurzarbeitergeld zu beantragen, sei auch die Finanzierung mit den angepassten Entgeltmodalitäten in diesem Zeitraum besser gewesen für die freien Träger, als wenn Anträge nach dem Sozialdienstleistereinsatzgesetz (SodEG) gestellt worden wären. Zudem erörterte Kreisamtsrat Trenkamp, dass die Träger durch Einsparungen an Sachkosten und Fahrtzeit mehr aus dem Entgelt erziehlen konnten bei Klientenkontakten via Audio- und Videotelefonie.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock hakte nach, wie viele der Träger im Kreisgebiet, die ambulante Jugendhilfe anbieten Fördermittel nach dem SodEG oder Kurzarbeitergeld beantragt hätten. Kreisamtsrat Trenkamp entgegnete, dass dies für alle Träger der Fall sei.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske konstatierte, dass die Fragestellung wichtig gewesen sei, um über die aktuelle Situation der Trägerlandschaft im Pandemiegeschehen ein bild zu bekommen. Wenn alle Träger soweit mit den Möglichkeiten der Auftragswahrnehmung und dem finanziellen Rahmen zufrieden seien, würde dies entsprechend zur Kenntnis genommen.