Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

1.    Der Landkreis Cloppenburg zahlt das Entgelt in der Kindertagespflege für die Dauer des Betriebsverbotes aufgrund der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bis zur Beendigung des Betriebsverbotes in der Kinderbetreuung bis zum 11.05.2020 in Höhe der durchschnittlichen Förderungszeiten der letzten 3 Monate der Regelbetreuung fort.

 

2.    Kostenbeiträge werden für wahrgenommene Notbetreuung oder ausgefallene Regelbetreuung ab dem 16.03.2020 bis zur Beendigung des Betriebsverbotes, maximal bis zum 10.05.2020 nicht erhoben.

 

3.    Ausfallzeiten werden den Tagespflegepersonen je zur Hälfte der tatsächlich angefallenen Ausfalltage je betreutem Kind abgerechnet.

 

 

 


Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/20/163 vor.