Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Freizeit und Kultur beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. erhält für die Sportschule Lastrup einmalig als Corona-Soforthilfe vom Landkreis Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 185.000,00 EUR zusätzlich zu dem Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000,00 EUR.

 

Für die weitere Finanzierung der Defizite ab dem Haushaltsjahr 2021 erfolgt zunächst eine Abstimmung der Verwaltung mit dem Kreissportbund Cloppenburg e.V. mit dem Ziel der Verbesserung der Einnahme-/Ausgabesituation beim Betrieb der Kreissportschule Lastrup.

 


Herr Kreisrat Varnhorn trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/20/161 vor.

 

Die Sportschule Lastrup befinde sich im Eigentum des Landkreises Cloppenburg, die Trägerschaft und der Betrieb der Sportschule sei ab dem 01.12.2015 auf den Kreissportbund übertragen worden. Entsprechend dem Antrag des Kreissportbundes und den dazu vorgelegten umfangreichen Unterlagen der awl Steuerberatungsgesellschaft mbH ergeben sich die dargestellten Defizite insbesondere aus zwei Gründen. Dies seien zum einen die coronabedingten Einnahmeausfälle aufgrund des Lockdowns und der damit verbundenen Schließung des Betriebs der Sportschule Lastrup. Zum zweiten seien erhebliche Zahlungsverpflichtungen aufgrund Umsatzsteuernachforderungen des Finanzamtes entstanden. Als Ergebnis einer Überprüfung des Finanzamtes sei festgestellt worden, dass es sich sowohl bei den jährlichen Betriebskostenzuschüssen des Landkreises mit jährlich 50.000 EUR als auch bei den vom Landkreis in 2012 gezahlten Zuschüssen für den Kunstrasenplatz um umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt.

 

Herr Kreisrat Varnhorn erläuterte, dass nach Auffassung der Verwaltung dem Kreissportbund für die Sportschule Lastrup zunächst als Corona-Soforthilfe ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 185.000 EUR gewährt werden sollte, da ansonsten der weitere Betrieb der Sportschule Lastrup gefährdet sei. Darüber hinaus sollte für die weitere Finanzierung der Defizite zunächst eine Abstimmung der Verwaltung mit dem Kreissportbund mit dem Ziel der Verbesserung der Einnahme-/Ausgabesituation zum Betrieb der Sportschule Lastrup erfolgen.

 

Herr Dr. Stuke dankte der Verwaltung für den Vorschlag, der zumindest die vorrangigen ersten Wünsche des Kreissportbundes erfüllen würde. Aus seiner Sicht sei die vom Finanzamt festgelegte Umsatzsteuerpflicht für die Zuwendungen des Landkreises äußerst bedenklich, da sie auf einem Erlass aus 1986 basieren. Nach seiner Auffassung führe die Steuerpflicht für aus Steuern gewährte Zuschüsse zu einer Doppelbesteuerung. Zwischenzeitlich sei der Prozess gegen die Steuerverpflichtung der Zuschüsse des Landkreises für den Kunstrasenplatz gewonnen worden, es verbliebe noch die Umsatzsteuerpflicht für die Betriebskostenzuschüsse des Landkreises in Höhe von 50.000 EUR jährlich. So werde nach Auffassung von Herrn Dr. Stuke ehrenamtliche Tätigkeit nicht unterstützt. Auch unter Berücksichtigung noch anstehender Umbau- und Modernisierungsabsichten für die Sportschule Lastrup und der verbleibenden Steuerproblematik müsse der Landkreis Cloppenburg die Sportschule Lastrup weiter unterstützen. Herr Dr. Stuke bedankte sich deshalb ausdrücklich für die von der Verwaltung vorgeschlagene Unterstützung zum Ausgleich der coronabedingten Einnahmeausfälle.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Cloppenburg teilte mit, dass die CDU-Fraktion die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den Kreissportbund als Corona-Soforthilfe in Höhe von bis zu 185.000 EUR unterstütze. Der Landkreis sei hier in der Pflicht, einen entsprechenden Rettungsschirm aufzuspannen.

 

Die SPD-Fraktion schließt sich nach Aussage von Herrn Kreistagsabgeordneten Arkenau der Auffassung der CDU-Fraktion an. Das durch die coronabedingten Einnahmeausfälle entstandene Defizit für den Betrieb der Kreissportschule müsse durch den Landkreis Cloppenburg ausgeglichen werden.

 

Es erfolge sodann eine Abstimmung über den 1. Beschlussvorschlag der Vorlage.