Kreistagsabgeordneter Kolde nahm Bezug auf den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 13.05.2020.

Er erläuterte, dass mit dem Antrag ein aktueller Situationsbericht sowie die Durchführung von Kontrollen, wie auch Testungen aller über 4.000 Schlachtarbeiter, eingefordert wurden. Außerdem verwies er auf die Notwendigkeit der Überprüfung der wohnlichen Situation. Hierzu merkte er an, dass die Schlachthelfer überwiegend im Landkreis Cloppenburg wohnen würden. Er beanstandete die teils katastrophalen Wohnverhältnisse sowie die Machenschaften der Subunternehmer in der Fleischbranche.

Kreistagsabgeordneter Kolde erklärte zu den Beweggründen für den Antrag, dass aufgrund der Corona-Pandemie eine akute Gefahr für diese Personengruppe bestanden habe. Er bezeichnete es als reinen Glücksfall, dass der Landkreis Cloppenburg bislang von Corona-Ausbrüchen im Zusammenhang mit den Schlachthöfen verschont geblieben sei.

Angesichts der vielen ausländischen Schlachtarbeiter mit Werkverträgen, davon über 4.000 Menschen allein im Landkreis Cloppenburg, der an Ausbeutung grenzenden Arbeitsbedingungen, der Transportfahrten zwischen den Wohnungen und der Arbeitsstelle (mit überbelegten Bussen und sonstigen Fahrzeugen sowie der beengten Wohnverhältnisse) müsse man schon von einem reinen Wunder sprechen, dass es hier nicht einen massenhaften Corona-Ausbruch, wie auf anderen Schlachthöfen in Deutschland oder im Ausland, gegeben habe.

Kreistagsabgeordneter Kolde nahm Bezug auf den Erlass des Landes vom 20.03.2020. Damit habe das Land Kontrollen und Überprüfungen der Wohnungen der Werkvertragsarbeiter angeordnet. Es sollten Sammelunterkünfte und Wohnungen zumindest augenscheinlich überprüft werden. Er beanstandete, dass die Kreisverwaltung ab 20 Personen von einer Sammelunterkunft ausgehe, das Ministerium aber schon ab 12 Personen. Des Weiteren habe das Land verfügt, dass auf die Unterbringung in Einzelzimmern hingewiesen werden solle, um die ausreichende Distanz zu gewährleisten.

Kreistagsabgeordneter Kolde stellte fest, dass schon ab dem 20. März Kontrollen durchgeführt werden sollten und stellte die Frage, was der Landkreis daraufhin veranlasst habe. Die Firmen und die Werkvertragsunternehmen anzuschreiben und auf die Einhaltung der Hygienevorgaben hinzuweisen, könne nicht als ausreichend angesehen werden, stellte er fest.

Die Wohnungen, von denen 290 Anschriften bekannt seien, hätten geprüft werden müssen. Eine intensive Durchführung von viel mehr Kontrollen wäre ein „Muss“ gewesen. Zudem sei die Kontaktaufnahme zu den Firmen nicht erst jetzt, sondern schon viel früher notwendig gewesen. Gleiches gelte auch für die Durchführung der Testungen, so Kreistagsabgeordneter Kolde abschließend.

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/20/120 vor. Er betonte abschließend, dass rd. 3.400 Testungen negativ ausgefallen seien. Weiter wies er daraufhin, dass die angeforderten Hygienekonzepte derzeit vom Gesundheitsamt ausgewertet würden.

Bezüglich der Saisonarbeitskräfte sei nach den vorliegenden Daten festzustellen, dass die Betriebe die Belegung in ihren zum Betrieb gehörenden Unterkünften reduziert hätten. Die Räume seien nach den Angaben der Betriebe in der Regel mit höchstens zwei Personen belegt. Ausnahmen gebe es, wenn Familienangehörige auf eigenen Wunsch zusammen wohnen wollten.

Einen Sonderfall bilde ein Großbetrieb, so Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer weiter. In diesem Betrieb sei ein Großteil der Räume mit 4 Personen belegt. Der Betrieb habe jedoch ein umfassendes Hygienekonzept vorgelegt, das durch das Gesundheitsamt geprüft worden sei. Wesentliche Bestandteile dieses Konzeptes seien eine zusätzlich errichtete Wohneinheit zur Erfüllung der Quarantäneverpflichtungen für neu einreisende Arbeitskräfte, ein durch einen Lebensmittelhändler bewirtschaftetes Verkaufszelt zur Versorgung der Bewohner und eine strikte Trennung von abgrenzbaren Einheiten in den Wohnunterkünften und bei der Feldarbeit (einschließlich Beförderung zum Feld).

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck fragte, ob es hinsichtlich der Konzepte der Firmen bereits Kontrollen gegeben habe und ob Stichproben ohne Ankündigung durchgeführt würden.

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer entgegnete, dass die Prüfungen aufgrund der zunächst vorrangig durchzuführenden Testungen in den Schlachtbetrieben noch nicht durchgeführt werden konnten. Nach Auswertung der Hygienekonzepte würden auf Basis der dann aktualisierten Informationen zu den Unterkünften auch Prüfungen vor Ort erfolgen.

Vorsitzender Dr. Vaske fragte Kreistagsabgeordneten Kolde, ob sich der Antrag erledigt habe.

Kreistagsabgeordneter Kolde verwies darauf, dass das Land mit Erlass vom 11. Mai die Kommunen und damit auch den Landkreis Cloppenburg angewiesen habe, Überprüfungen durchzuführen. Danach sollten alle Liegenschaften zumindest in Augenschein genommen werden.

Zu einem viel früheren Zeitpunkt wäre es schon erforderlich gewesen, auf freiwilliger Basis diesbezügliche Kontrollen und auch Testungen der Schlachtarbeiter durchzuführen, so Kreistagsabgeordneter Kolde. Über die Durchführung der Testungen durch einen Betriebsarzt lasse sich streiten. Es hätte nicht gewartet werden dürfen, bis die Anordnung durch das Land erfolgte. Gerade der Landkreis Cloppenburg, als stark belastete Region mit vielen Schlachthöfen, hätte gut daran getan, hier eine gewisse Vorreiterfunktion zu übernehmen, bemängelte  Kreistagsabgeordneter Kolde. Dies habe der Landkreis versäumt.

Kreistagsabgeordneter Kolde dankte abschließend für die Befassung mit dem Antrag und für die Erstellung der Vorlage für die Sitzung. Die augenblickliche Situation könne man akzeptieren, obwohl deutlich zu sagen sei, dass der Landkreis hätte schneller reagieren müssen. Für umfangreiche Kontrollen und Überprüfungen müsse natürlich auch eine Behörde wie die Kreisverwaltung ausreichendes Personal trotz Corona-Zeiten zur Verfügung haben. Dass dies nicht immer so einfach sei, könne er durchaus nachvollziehen.

Mit der Frage zur Berichtspflicht an das Land zum 05. Juni 2020, schloss Kreistagsabgeordneter Kolde seine Ausführungen und erklärte, dass der Antrag mit Stand vom 11. Juni 2020 zurückgezogen werde.

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer teilte mit, dass dem Land die Vorgehensweise und der Stand der Prüfungen berichtet worden sei.

Vorsitzender Dr. Vaske stellte zusammenfassend fest, dass sich der Antrag erledigt habe.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

Nein:

Enthaltung: