Kreisverwaltungsrat Uchtmann gab einen Überblick über die Rahmenbedingungen unter denen die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen inklusive Auslastungsentwicklung und die Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe im bisherigen Verlauf der Corona-Pandemie ausgestaltet und umgesetzt worden ist (Präsentation in der Anlage).

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck berichtete im Anschluss, das im Ammerland Kinder parallel zur Notbetreuung auch an Vorschulgruppen teilnähmen. Kreisverwaltungsrat Uchtmann erklärte, dass es im Landkreis Cloppenburg aus Gründen des Infektionsschutzes kein Platz-Sharing geben und Vorschulförderung auch in den Notbetreuungen stattfinden würde. Einige Einrichtungen hätten zwar auch Vorschulgruppen am Nachmittag, dies sei aber nicht überall realisierbar gewesen, da das Personal fehlte.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck sprach die Kostenregelungen für die freien Träger an, insbesondere für die ambulanten Familienhilfen, die in den zurückliegenden Wochen Einschränkungen unterlagen und die bewilligten Kontingente nicht über Videotelefonie o.Ä. voll nachholen könnten.

 

Kreisverwaltungsrat Uchtmann entgegnete, dass das bezahlt würde, was auch unter Einräumung kulanter Abrechnungsmodalitäten geleistet wurde.

 

Frau Bahlmann konstatierte, dass dies ggf. nicht ausreiche.

 

Kreistagsabgeordneter Vaske warf ein, dass er vom „emsländischen Modell“ der 100% Ausfallfinanzierung ausgegangen sei und sich kein Risiko ergeben dürfe, dass freie Träger der Jugendhilfe in existenzielle Schwierigkeiten gerieten. Ggf. gäbe es diesbezüglich in der Fraktion noch Beratungsbedarf.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck betonte, dass man darauf achten müsse, dass in der Krise den Trägern auch keine Fachkräfte von der Fahne gingen.

 

Kreisverwaltungsrat Uchtmann berichtete vertiefend von einer ad-Hoc Umfrage des Landes im Pandemiegeschehen zu Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII. Danach hätten sich bei 38 teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen bei 31 nahezu gleiche Werte bei leicht zurückgehender Tendenz ergeben. Eine normale Schwankungsbreite sei auch im Landkreis Cloppenburg festzustellen:

Im April 2019 war es im Landkreis Cloppenburg zu 10 Kindeswohlgefährdungsmeldungen und 3 Inobhutnahmen gekommen.

Im April 2020 lagen 7 Kindeswohlgefährdungsmeldungen vor, die in 2 Inobhutnahmen mündeten.

Dieses Gesamtbild habe sich, laut Kreisverwaltungsrat Uchtmann, bei einer Rücksprache mit dem Frauennotruf ebenso ergeben. Auch die Polizeiinspektion Vechta/Cloppenburg sah für die zurückliegenden Wochen leicht rückläufige Zahlen bei häuslicher Gewalt.

 

Herr Nienaber bestätigte dies und ergänzte, dass dies auch der Eindruck der Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ sei. Die Bestätigung gelte für das bekannte Hellfeld im Gefährdungsgeschehen.

 

Kreisverwaltungsrat Uchtmann merkte abschließend an, dass der Ausfall von Schule als Stressfaktor in vielen Familien auch zu den wenigen Vorkommnissen in der Corona-Pandemie bei den Kindeswohlgefährdungsmeldungen begetragen haben könnte.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock lobte in diesem Zusammenhang auch die vom Landkreis finanzierten Schulsozialarbeiter, die ebenfalls zu vielen schwierigen Schülern in den zurückliegenden Wochen Kontakt gehalten hätten.