Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisverwaltungsrat Uchtmann trug die wesentlichen Inhalte der Vorlage vor.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock möchte wissen, ob durch das Land Niedersachsen eine erneute  Anpassung ab 2022 zu erwarten sei. Kreisverwaltungsrat Uchtmann verneinte dies mit dem Hinweis, dass es sich um eine einmalige Fördersumme handele, die dann fortgeschrieben und durch die Steigerungs- und Minderungsraten nach dem Statistischen Bundesamt verändert werde.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske stellte fest, dass mit der Neuregelung der Kindergartenbezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg ein Akzent gesetzt werde, um der steigenden Notwendigkeit der frühkindlichen Bildung Rechnung zu tragen.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck hakte nach, auf welchen Beträgen die Fördersummen ursprünglich basierten. Erster Kreisrat Frische berichtete, dass zu Anfang der 1990er Jahre eine Förderung über eine Pauschale zu den Baukosten veranschlagt wurde. Dies habe den Effekt gehabt, dass finanziell starke Gemeinden teurer bauten und auch mehr Zuschüsse bekamen. Um dem entgegen zu wirken, sei dann Mitte der 90er Jahre eine Umstellung auf eine Bezuschussung pro neu geschaffenem Platz erfolgt. Der Betrag sei jährlich nach dem vom Statistischem Bundesamt in Wiesbaden ermitteltem Baukostenindex ermittelt worden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt für den Neu-/Erweiterungsbau zur Schaffung weiterer Kindergartenplätze pauschalen Zuschussbetrag von 7.800,00 EUR pro Platz. Der Pauschalbetrag wird ab dem Jahr 2022 jährlich aufgrund der vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten Steigerungsrate/Minderungsrate erhöht bzw. zu reduziert.

Der Kreisausschuss wird ermächtigt, zukünftig über die Einzelanträge der Städte und Gemeinden zu entscheiden.