Sitzung: 26.05.2020 Schulausschuss
Herr Kreisrat
Varnhorn teilte den aktuellen Stand bezüglich der Auswirkungen der
Corona-Pandemie auf die kreiseigenen Schulen und auf die Schülerbeförderung
mit.
Im Zuge der Corona-Pandemie sind inzwischen der Großteil der
Schülerinnen und Schüler an die kreiseigenen Schulen zurückgekehrt. Inzwischen
konnten alle Abiturprüfungen an den Schulen abgeschlossen werden.
Im Laufe der nächsten Wochen kehren auch die verbleibenden Jahrgänge in
Form eines Präsenzunterrichts in die Schulen zurück. In der Woche nach
Pfingsten werden das an den allgemeinbildenden Schulen die Jahrgänge 2/7/8
sowie an den berufsbildenden Schulen alle Bildungsgänge sein. Ab dem 08.06.2020
folgt auch der 1. Jahrgang der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt GE.
Die Umsetzung der Hygieneanforderung (Rahmenhygienplan, landesrechtliche
Vorschriften) oblag jederzeit den Schulen in Eigenverantwortung. Der Landkreis
ist als zuständiger Schulträger für die kreiseigenen Schulen (Förderschulen,
Gymnasien und BBSen) jedoch bei Bedarf unterstützend tätig geworden. So wurden
in Absprache mit dem Gesundheitsamt z.B. Empfehlungen für die Nutzung der
Sanitärbereiche an die Schulen gereicht (u.a. Mund-Nasenschutz).
Darüber hinaus hat der Landkreis die erforderlichen Sachmittel für die
kreiseigenen Schulen zur Verfügung gestellt. So wurden die Schulen mit einer
Vielzahl an Desinfektionsspendern (über 100 Stück) und entsprechendem
Desinfektionsmittel (mehrere 100 Flaschen) ausgestattet. Ebenfalls wurden
inzwischen bei Bedarf auch Desinfektionstücher für die Reinigung von
Tastaturen, Mäusen sowie mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt. Damit auch
das Personal in den Schulen ausreichend geschützt ist, wurde auch hierfür bei
Bedarf die Beschaffung angemessener Sachmittel ermöglicht (z.B. Spuckschutz,
Absperrband). Weiterhin wurden die vom Landkreis beauftragten
Reinigungsleistungen in den Schulen gemäß den aktuellen Anforderungen angepasst
und deutlich ausgeweitet.
Damit auch nach Wiederherstellung des „regulären Schulalltags“ die
Dienstleister für die Schulen, wie Mensen- und Kioskbetreiber sowie Taxi- und
Busunternehmer, weiterhin ohne Probleme zur Verfügung stehen, wurden
Entscheidungen über die Möglichkeit der Unterstützung dieser Unternehmen
bereits in die Wege geleitet. Schließlich ist der Landkreis für einen
funktionierenden Betrieb auf die (ggf. unverzügliche) Funktionsfähigkeit dieser
Unternehmen angewiesen. Hier stehen Entscheidungen noch aus.
Der Landkreis ist außerdem
zuständig für die Schülerbeförderung sämtlicher Schülerinnen und Schüler
im Landkreis Cloppenburg. Dort gab es seit dem stufenweisen Schulbeginn zum
27.04.2020 keine Beschwerden, Probleme oder besondere Vorkommnisse.
Die Kapazitäten im ÖPNV und dem
freigestellten Schülerverkehr waren bisher ausreichend. Der verpflichtende
Mund-Nasen-Schutz wird getragen. Andernfalls
kann es dazu kommen, dass Schülerinnen oder Schüler ohne diesen Schutz
nicht im Bus mitgenommen werden. Allerdings hat der Landkreis freiwillig einen
kleinen Teil Masken an die Verkehrsunternehmer verteilt, die bei Bedarf
ausnahmsweise ausgeteilt werden können.
Um die Kapazitäten ständig im Blick zu haben,
erhält die Kreisverwaltung von den zuständigen Verkehrsunternehmen eine tägliche
Meldung zu den Schülerzahlen und möglichen Vorkommnissen vom Vortag
Es wurde versucht, mögliche Kapazitäten zu sichern (Höffmann-Reisen aus Vechta,
Tholen-Reisen aus Friesoythe, Weß aus Lindern und zuständige
Konzessionäre).Dadurch soll die Schülerbeförderung möglichst lange entzerrt
werden.
Ab heute (26.05.2020) wird auf der Linie 938
ein Verstärkerbus eingesetzt, um die Schülerbeförderung dort zu entzerren.
Weitere Verstärkerbusse werden momentan noch nicht eingesetzt.
Allerdings ist damit zu rechnen, dass evtl.
im Laufe der Woche bzw. ab nächster Woche mehr Verstärkerbusse eingesetzt
werden sollten. Dazu wurden die Verkehrsunternehmen eindringlich gebeten, sich
rechtzeitig zu melden, wenn ein Bedarf entstehen sollte.
Den Verkehrsunternehmen im Förderschulbereich
wurde empfohlen, in einem Pkw-Taxi max. 2 Schülerinnen und Schüler und in einem
8-Sitzer-Kleintransporter max. 4 Schülerinnen und Schüler zu befördern.
Bisher sind die Kapazitäten im Bereich der
Förderschulbeförderung noch ausreichend.
Die Kreisverwaltung befindet sich im wöchentlichen Austausch mit den
zuständigen Verkehrsunternehmen. Bisher sind keine besonderen Vorkommnisse
aufgetreten.