Der Schulausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Inklusionsbedingte Baumaßnahmen an Schulen werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr aus der Kreisschulbaukasse bezuschusst.
Die Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg wird rückwirkend zum 01.01.2020 – wie vorgeschlagen - angepasst. Gleichzeitig erfolgen in der Richtlinie einige redaktionelle Änderungen.


Herr Kreisrat Varnhorn trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/20/165 vor und wies darauf hin, dass die Bürgermeister der Städte und Gemeinden mehrheitlich mit der Herausnahme von inklusionsbedingten Maßnahmen aus der Bezuschussung durch die Kreisschulbaukasse einverstanden seien.

Frau Hömmen als Vertreterin des Beirats für Menschen mit Behinderungen äußerte ihre Bedenken dazu, dass inklusionsbedingte Baumaßnahmen nicht mehr aus der Kreisschulbaukasse bezuschusst werden sollen.

Herr Kreisrat Varnhorn erläuterte, dass durch die Herausnahme aus der Bezuschussung durch die Kreisschulbaukasse weiterhin die Pflicht der Schulträger zur Durchführung von inklusionsbedingten Maßnahmen bestehen bliebe. Lediglich die Finanzierungsverpflichtung würde dann alleine beim jeweiligen Schulträger ohne eine mögliche Bezuschussung durch die Kreisschulbaukasse liegen.

Dies sei lt. Frau Hömmen nicht der richtige Weg, mit einer Herausnahme aus der Bezuschussung durch die Kreisschulbaukasse sei sie als Vertreterin des Beirats für Menschen mit Behinderungen nicht einverstanden.

Herr Kreistagsabgeordneter Middendorf verdeutlichte daraufhin, dass auch ohne eine Bezuschussung aus der Kreisschulbaukasse die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden müssten, nur die Förderung würde gestrichen. Dies bekräftigte Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt. Es ginge hier nicht um die Frage der Notwendigkeit von inklusionsbedingten Maßnahmen, nur um eine bessere wirtschaftliche Gerechtigkeit.

Herr Landrat Wimberg erläuterte ergänzend das System der Kreisschulbaukasse. Alle Städte und Gemeinden des Landkreises sowie der Landkreis selber würden entsprechend den angemeldeten Maßnahmen Einzahlungen in die Kreisschulbaukasse leisten und erhielten dementsprechend dann Auszahlungen zu den jeweils bezuschussungsfähigen Maßnahmen. Für inklusionsbedingte Maßnahmen sollen im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden als Schulträger für die Grundschulen, Oberschulen sowie Haupt- und Realschulen keine Einzahlungen als auch keine Auszahlungen mehr aus der Kreisschulbaukasse erfolgen. Dies bedeute keinesfalls, dass die inklusionsbedingt erforderlichen Maßnahmen nicht mehr durchgeführt würden, sondern vielmehr von den Schulträgern (Landkreis, Städte und Gemeinden) direkt finanziert werden, ohne den Umweg über die Kreisschulbaukasse!

Auch Herr Kreistagsabgeordneter Meyer befürwortete die Herausnahme der inklusionsbedingten Maßnahmen aus der Kreisschulbaukasse. Damit sei jeder Schulträger selber für die Durchführung und die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen zuständig. Dies sei ein besserer Weg und er sei dankbar über die weitgehende Einigkeit der Städte und Gemeinden.

Für die Gruppe Grüne/UWG teilte Frau Kreistagsabgeordnete Thomée ebenfalls ihr Einverständnis mit.