Sitzung: 27.02.2020 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: zur Kenntnis genommen
- Anfrage gem. § 56 NKomVG
– Baum- und Strauchschnitt beim Kreishaus
Kreisrat Varnhorn verwies auf die vorliegende Anfrage der Gruppe GRÜNE/UWG
zum Baumschnitt auf dem Kreisgelände vom 24.02.2020 und beantwortete die
Anfrage wie folgt:
„Die beim Kreishaus durchgeführten Baum- und Strauchschnittarbeiten
wurden durch eine Fachfirma durchgeführt. Diese wurde im Rahmen eines
ordnungsgemäß durchgeführten Vergabeverfahrens im Rahmen eines
Gartenpflegevertrages beauftragt.
Der Landkreis Cloppenburg ist aus Gründen der Gefahrenabwehr und
Schadensverhütung gehalten, regelmäßige Baumüberprüfungen durchzuführen. Für
das Areal des Kreishauses wurde diese Überprüfung vorgenommen und dabei jeder
Baum einer Einzelfallprüfung unterzogen.
In Zweifelsfällen wird die untere Naturschutzbehörde hinzugezogen zwecks
fachtechnischer Beratung. Im Rahmen der v. g. Arbeiten war eine Beteiligung
hier entbehrlich, da ein entsprechender Bedarf für eine Beteiligung nicht
festgestellt wurde.
Zur Vervollständigung der Anfrage wird mitgeteilt, dass auf dem Areal
des Kreishauses zudem weitere 11 Hainbuchen gefällt wurden.
Hintergrund ist der Wunsch des Landkreises die vorhandene Infrastruktur
mehr den Bedürfnissen des Fahrradverkehrs anzupassen. Dieser soll attraktiver
gestaltet werden, um einerseits die Vorbildfunktion des Landkreises
herauszuheben und des Weiteren, um die Parkplatzsituation auf dem
Kreishausparkplatz zu verbessern.
Zu diesem Zweck soll ein Fahrradparkhaus mit ca. 160 Stellplätzen und
einer Größe von ca. 200m² für die Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigten
errichtet werden. Im Rahmen einer Abwägung der unterschiedlichen Varianten
stellte sich der Standort neben dem Anbau in Höhe des Eingangsbereiches als der
Günstigste heraus. In diesem Bereich wurden die o. a. Hainbuchen gefällt.
Zur freiwilligen Kompensation werden auf dem Areal des Kreishauses in
Abstimmung mit der Naturschutzbehörde entsprechende CEF-Maßnahmen (=vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen) durchgeführt.“
Zur Anwendung der Richtlinie FLL führte Kreisverwaltungsoberrat Meiners
aus, dass es sich hierbei um eine Richtlinie handele, deren Anwendung nicht
verbindlich sei. Der Rückschnitt sei vor Ort fachlich begutachtet worden.
Auf Rückfrage der Abgeordneten Nüdling ergänzte Kreisrat Varnhorn, dass
die geplanten 160 Stellplätze den jetzigen Bedarf an Plätzen im Sommer
darstellten.
Der Ausschuss
für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.