Sitzung: 27.02.2020 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: V-PLA/20/280
Es wird auf die vorliegende Anfrage der Gruppe GRÜNE /UWG vom 03.02.2020
verwiesen.
Kreisverwaltungsoberrat Meiners trug hierzu wie folgt vor:
„Frage 1: Welche technischen Möglichkeiten zur Lösung des Gülle-Problems
sind bekannt?
Es werden im Folgenden die bekannten
mechanischen und biologischen Methoden zur Behandlung von Gülle berücksichtigt.
Einflussnahmen z. B. über die Zusammensetzung des Futters finden keine
Berücksichtigung.
Bei der natürlichen Trennung (Separation) ruht
die Gülle im Behälter. Dabei setzen sich Fest- und Nährstoffe ab. Vor dem
Abpumpen wird bewusst auf das Aufrühren verzichtet. Die eingedickte Gülle
eignet sich zum Transport in entferntere Regionen, die dünne Phase zur
Aufbringung auf den hofnahen Flächen.
Zur mechanischen Separation der Gülle in eine feste und flüssige Phase kommen
Pressschnecken oder Zentrifugen zum Einsatz. Bei der Trennung über eine
Pressschnecke wird die dünne Phase über ein Sieb abgeschlagen, während die
feste Phase über einen Widerstand herausgedrückt wird. Je nach Feinporigkeit
des Siebes und der Veränderung des Widerstandes kann letztlich durch Erhöhung
des Drucks der Abscheidegrad beeinflusst werden, womit sich der
Flüssigkeitsanteil im Feststoff in einer gewissen Bandbreite variieren lässt.
Zentrifugen nutzen die Fliehkraft zur Trennung
der beiden Phasen nach dem Prinzip einer Wäscheschleuder. Anders als bei der
Verwendung von Pressschnecken kommen neben Faserstoffen auch Feinstoffe in die
feste Phase, was eine Nährstoffanreicherung dieser Phase bewirkt.
Zentrifugen können zu mehrstufigen Einheiten
zusammengefasst werden.
Der Energiebedarf von Pressschnecken ist
geringer als der von Zentrifugen.
Separatoren können stationär oder mobil
eingesetzt werden. Der mobile Einsatz ermöglicht es, auch geringe Güllemengen
vor Ort zu behandeln.
Generell gilt, dass in beiden Phasen unterschiedliche
Nährstofffraktionen gebunden sind. Durch die Intensität der Trennung aber auch
durch die Auswahl einer bestimmten Separationsmethode, kann zu einem gewissen
Grad Einfluss auf die Zusammensetzung der einzelnen Phasen genommen werden.
Die beschriebenen
Separationstechniken werden nicht nur zur Phasentrennung mit dem Ziel des
effizienteren Transports genutzt, sondern kommen auch in sogenannten
Gülleaufbereitungsanlagen zum Einsatz. Unter diesem Begriff lässt sich eine
Vielzahl von Verfahren und Technologien subsumieren, die eine über die oben
beschriebene Separation hinausgehende Behandlung der Gülle (z. T. auch
Behandlung von Geflügelmist) ermöglichen. Die Trennung der Fraktionen kann über
die Feststoffabtrennung hinaus auch Schritte wie die Ammoniakstrippung –
hierbei wird der Gülle Ammoniumstickstoff entzogen, der in Ammoniumsulfatlösung
umgewandelt wird - beinhalten. Darüber hinaus können je nach Anlagentechnik
weitere chemische Stoffe separiert und dem Wirtschaftskreislauf zugeführt
werden. Am Ende des Prozesses stehen in der Regel eine wässrige Lösung, die je
nach Behandlungsintensität Anteile der Güllebestandteile enthält, und ein
nährstoffhaltiger Feststoff. Während der Feststoff in jedem Fall als Dünger
Verwendung finden kann, ist die Nutzung der Flüssigphase als Dünger von den
darin noch enthaltenen Nährstoffen abhängig. Sofern eine Nutzung der
Flüssigphase zu Düngezwecken nicht in Betracht kommt, muss der Verbleib dieser
Flüssigkeit in anderer Weise geregelt werden.
Exemplarisch für
den Aufbau einer Güllebehandlungsanlage steht die nachfolgende Beschreibung:
Aus einem
Vorlagebehälter, der entweder direkt mit Gülle oder im Zuge einer ersten
Vorbehandlung der Gülle in Biogasanlagen aus diesen beschickt wird, gelangt die
Gülle in eine Separationsanlage, in der Feststoffe von der wässerigen Phase
abgeschieden werden. Anschließend findet die oben beschrieben Ammoniumstrippung
statt. Die anfallende Ammoniumsulfatlösung wird aufgefangen und zur späteren
Verwertung gelagert.
Im Anschluss
findet die Wasseraufbereitung in einem Membranbioreaktor (MBR) statt.
Stickstoff, Phosphor sowie organische Stoffe werden weitestgehend abgebaut. MBR
wurden speziell für die Behandlung hochbelasteter Abwässer entwickelt. Sie
kombinieren die biologische Abwasserreinigung mit einer Ultrafiltration. Für
das Reinigungsergebnis ist die gewählte Porenweite der eingesetzten Membran von
entscheidender Bedeutung. Im MBR wird die gesamte Biomasse zurückgehalten und
in die Bioreaktoren zurückgeführt. Überschüssiger Schlamm durchläuft den
Kreislauf komplett von vorn. Das gereinigte Wasser aus dem MBR wird der Anlage
zur Umkehrosmose zugeführt. Hierbei handelt es sich ebenso wie bei der
Ultrafiltration der MBR um ein physikalisches Trennverfahren, allerdings hält
die Umkehrosmose auch im Wasser gelöste Stoffe weitgehend zurück. Selbst
Bestandteile aus Tierarzneimitteln lassen sich auf diese Weise abfiltrieren.
Die Nutzung von Verdampfern, in denen die Flüssigphase bis zur Verdampfung
erhitzt wird, ist ebenfalls zur Trennung der in der Flüssigphase verbliebenen
Nährstoffe vom Wasser geeignet. Bei diesem Vorgang werden die Nährstoffe den
bereits zuvor angefallenen Feststoffen zugeführt, während das nach
Kondensierung verbleibende Wasser auf andere Weise eingesetzt oder abgeleitet
werden kann.
Je nach
Ausbaustufe und Qualität der verwendeten Anlagen ist eine Abwasserreinigung
möglich, die unter bestimmten Voraussetzungen die Einleitung des anfallenden
Abwassers in eine dafür geeignete Vorflut zulässt.
Zur weiteren
Verarbeitung des anfallenden Feststoffs können z. B. Trocknungs- und
Pelletieranlagen zum Einsatz kommen.
Frage 2: Welche dieser
Verfahren werden bereits eingesetzt, welche weisen bereits Marktreife auf?
Die oben beschriebenen Verfahren kommen in
unterschiedlichen Konstellationen zum Einsatz. Zur Marktreife bestimmter
Anlagen kann die Verwaltung keine Angaben machen.
Frage 3: Welche Ergebnisse
können diese Verfahren erzielen?
Wie oben bereits beschrieben, sind die
Ergebnisse abhängig vom angestrebten Ziel. Vielfach wird eine schlichte
Separierung ausreichend sein, um z. B. eine Gülle mit bestimmten
Bestandseigenschaften zu gewinnen oder schlicht die Transporte für die
Verbringung in weiter entfernte Gebiete rentabel zu machen. Ebenso ist eine
Behandlung denkbar, die neben einleitfähigem Abwasser bestimmte chemische
Stoffe separiert und damit zur weiteren Nutzung erschließt und die verbleibende
Trockensubstanz als verwertbaren Dünger vermarktet.
Frage 4: Wurden in der
Vergangenheit Genehmigungsanträge für die Realisierung solcher Verfahren
seitens der Kreisverwaltung abgelehnt? Falls ja, wie häufig, wann und aus
welchem Grund (bitte jede Ablehnung einzeln aufführen)?
Es wurden noch keine Bauanträge oder Anträge nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz für derartige Anlagen abgelehnt.
Frage 5: Womit beschäftigt
sich die Gesellschaft zur Förderung der Energiegewinnung aus Biomasse der
Agrar- und Ernährungswirtschaft mbH? Welche Ergebnisse hatte ihre bisherige
Arbeit?
Die Gesellschaft zur Förderung der Energiegewinnung aus Biomasse der
Agrar- und Ernährungswirtschaft mbH (GAE) hat sich mit Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 20.05.2015 aufgelöst. Die Gesellschaft wurde am
20.10.2016 aus dem Handelsregister gelöscht.
Darüber hinaus war der Landkreis Vechta, nicht aber der Landkreis
Cloppenburg, Mitglied der Gesellschaft. Weitere Informationen zur Gesellschaft
sind hier nicht verfügbar.
Frage 6: Inwieweit können
Biogasanlagen zur Lösung des Gülleproblems beitragen?
Biogasanlagen können aufgrund der erzeugten Energie, die für die
Separations- und Trocknungsprozesse eingesetzt werden kann, einen Beitrag zur
Entschärfung des Gülleproblems darstellen, wenn der erzeugte Gärrest in Gebiete
verbracht wird, in denen ein Düngebedarf besteht. Der Gülleanteil in
"nawaro"-Biogasanlagen beträgt mindestens 33% und liegt oftmals höher.
Daneben werden andere Stoffe eingesetzt (z.B. Mais oder andere Abfälle).
Für einen Teil der Biogasanlagen wurde bereits die technische Einrichtung zur
Separation und zur Trocknung der Gärreste genehmigt. Vielfach befinden sich die
Techniken bereits in Betrieb. Damit wird ein
Teil der in den Biogasanlagen eingesetzten Gülle transportwürdig aufbereitet,
der dann in Mangelregionen verbracht werden kann. Auf ersten Anlagen wird ein Gärrest erzeugt, der in ein
"marktfähiges", das heißt frei handelbares, Düngeprodukt
für den Einzelhandel eingearbeitet werden kann.“
Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.