Dem Kreistag wurde sodann einstimmig ohne weitere Aussprache folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

1.    Die „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus öffentlicher und halböffentlicher Ladestationen im Landkreis Cloppenburg“ wird beschlossen. Dafür wird ein Budget in Höhe von 300.000 Euro für die Laufzeit vom 01.04.2020 – 31.03.2023 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei für das Haushaltsjahr 2020 um eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 Euro.

·         Der Kreisverwaltung wird der Prüfauftrag für die Verbesserung der Ladeinfrastrukturen für E-Bikes erteilt.

 


Kreistagsabgeordneter Dirk Vaske erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2019 zur Fortsetzung der Förderung der Ladeinfrastruktur.

Im Gegensatz zur bisher ausschließlichen Förderung von öffentlichen Ladeeinrichtungen sollten zukünftig auch Ladestationen, die an öffentlichen Plätzen frei zugänglich seien oder während der Öffnungszeiten von Einrichtungen und Unternehmen genutzt werden könnten, ebenfalls gefördert werden. Der von der Verwaltung entworfene Richtlinienentwurf mit einer jährlichen Fördersumme von 100.000 Euro entspreche den Vorstellungen der Fraktion. Die Förderung solle ab April 2020 beginnen und bis Ende März 2023 laufen. Im Übrigen verwies er auf den von der Verwaltung ausgearbeiteten Richtlinienentwurf.

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer ergänzte, dass die beantragten Mittel in Höhe von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020 außerplanmäßig bereitzustellen seien.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen beantragte, diesen Antrag auch auf eine entsprechende Ladeinfrastruktur für E-Bikes zu erweitern und den vorliegenden Richtlinienentwurf entsprechend zu erweitern.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken gab zu bedenken, dass der im Richtlinienentwurf enthaltende Förderbetrag für die für E-Bikes lediglich erforderlichen Steckdosen weit überzogen sei.

 

Der Abgeordnete Vaske wies darauf hin, dass die Frage des Diebstahlschutzes vorher geklärt werden müsse.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen änderte sodann ihren o.a. Antrag dahingehend, dass der Kreisverwaltung der Prüfauftrag für die Förderung der Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Bikes erteilt werden solle.