Sitzung: 26.11.2019 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: V-PLA/19/270
Zur Anfrage der Gruppe GRÜNE /UWG wird auf den Antrag verwiesen.
Kreisverwaltungsoberrat Meiners trug zur Anfrage der Gruppe /GRÜNE/ UWG
vom 07.11.2019- „Strengewald“ und „Brüggeberger Schlatt“ wie folgt vor:
1.
Liegt der Kreisverwaltung der Arbeitsplan
der Bezirksförsterei Thüle mit der Beurteilung des Schadenzustandes des
Strengewaldes vor? Kann dieser zur Verfügung gestellt oder eingesehen werden?
Der
Arbeitsplan der Bezirksförsterei Thüle mit der Beschreibung der aktuellen
Bestandssituation des Strengewaldes liegt der Kreisverwaltung vor.
2.
Welche konkreten Schritte für die geplante
Wiederaufforstung des Strengewaldes durch die Bezirksförsterei Thüle sind geplant
und in welcher zeitlichen Abfolge werden diese wann umgesetzt?
Hierzu wird auf die Vorlage V-PLA/19/258, Ziffer 5 und TOP 3 des
Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt des Kreistages
vom 13.06.2019 verwiesen.
Mit den Arbeiten soll noch in
diesem Jahr begonnen werden. Nähere Informationen können bei der Gemeinde
Barßel nachgefragt werden.
3.
Hält die Kreisverwaltung es für zielführend,
dass bei der Wiederaufforstung zu ca. 70 Prozent auf laut Bundesamt für
Naturschutz invasive Baumarten gesetzt werden soll? Wird die Kreisverwaltung
hiergegen Einwände erheben?
Im Jahr 2013 hat das Bundesamt
für Naturschutz mehrere eingeführte Waldbaumarten, u.a. die Roteiche und die
Douglasie als invasiv eingestuft. Im Oktober 2018 hat der Wissenschaftliche
Dienst des Bundestages (WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung
und Forschung) in der Dokumentation WD 8 – 3000 – 112/18 festgestellt, dass,
ausgenommen Tendenzen auf Sonderstandorten, keine Invasivität bei den beiden
Baumarten besteht und hat die Anbauwürdigkeit in Wäldern bejaht.
Seitens der Kreisverwaltung
werden daher keine Einwände erhoben. Die Baumarten werden von hier aus nicht
als invasiv eingestuft.
4.
Wird sich der Landkreis oder – nach Kenntnis
der Kreisverwaltung – das Land Niedersachsen an der Wiederaufforstung des
Strengewaldes beteiligen? Ist der Kreisverwaltung bekannt, ob die Gemeinde
Barßel für die Wiederaufforstung des Strengewaldes ausreichend finanzielle
Mittel in den Haushalt der Gemeinde eingestellt hat oder einstellen wird?
Eine Beteiligung an den Kosten
seitens der Kreisverwaltung ist nicht vorgesehen. Ob eine Förderung in Anspruch
genommen wird, ist der Kreisverwaltung nicht bekannt.
5.
Warum hält der Landkreis Cloppenburg beim
Bebauungsplan Nr. 104 „Harkebrügge - Sportpark“ der Gemeinde Barßel
faunistische Kartierungen des Gebiets, das den geplanten Sportplatz umgibt,
insbesondere trotz des „Brüggeberger Schlatts“ für verzichtbar?
Der Sportplatz soll auf einer Ackerfläche errichtet werden, auf der derzeit
eine konventionelle landwirtschaftliche Bodennutzung stattfindet. Durch die
Anlage eines Sportplatzes unterbleiben Beeinträchtigungen, welche mit einer
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung verbunden sind.
Für Offenlandvogelarten wie den Kiebitz oder die Feldlerche stellt die
Ackerfläche aufgrund der angrenzenden hohen Gehölzbestände keinen Lebensraum
dar. Auf eine Brutvogelkartierung konnte daher verzichtet werden.
Der vorhandene Gehölzbestand entlang des nördlich verlaufenden Weges
soll erhalten werden. Es wird ein Waldsaum als Puffer zu dem Gehölzbestand
eingeplant. Evtl. im Gehölzbestand vorkommende Fledermäuse sind durch die
Planung nicht betroffen. Im Gehölzbestand entlang der Straße dürften aufgrund
der Nähe zur Straße nur Gebüschbrüter ohne besondere Lebensraumansprüche
vorkommen. Durch den Erhalt der Gehölze mit vorgelagertem Gehölzsaum sind keine
erheblichen Beeinträchtigungen für die Gebüschbrüter zu erwarten.
Der Sportbetrieb erzeugt keine schädlichen Immissionen, welche sich auf
den Gehölzbestand oder das „Brüggeberger Schlatt“ negativ auswirken können. Der
Sportplatz wird ohne Barrieren errichtet, so dass diese für evtl. wandernde
Amphibien keine Hindernisse darstellen.
6.
Wie können ohne die Kartierungen die
tatsächlichen ökologischen Auswirkungen der Realisierung des Sportplatzes und
der späteren Nutzung der Sportfläche auf den Harkebrügger See, die umgebenden
Waldflächen und das Biotop „Brüggeberger Schlatt“ realistisch eingeschätzt
werden?
Bereits im
Bauleitplanverfahren wurde begründet, dass faunistische Kartierungen für dieses
Plangebiet entbehrlich sind. Dies entspricht der naturschutzfachlichen Praxis.
Es bestand daher keine Notwendigkeit faunistische Kartierungen im weiteren
Planungsverfahren seitens der Naturschutzbehörde zu fordern.
Ökologische
Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Weiterhin beantwortete Kreisverwaltungsoberrat Meiners die Anfragen des
Einwohners unter TOP 3:
1. Ist es üblich, Rodungsmaßnahmen ohne
Schadenserhebung durchzuführen?
Die Schadenserhebung ist im vorliegenden
Fall durch den zuständigen Bezirksförster erfolgt. Es lagen massiver
Borkenkäferbefall sowie Trockenschäden im Bestand vor. Der Landkreis habe sich
der Einschätzung des Bezirksförsters angeschlossen.
2. Trägt der Landkreis Sorge dafür, dass
ausreichend Mittel für die Wiederaufforstung des Strengewaldes bereitgestellt
oder in den Gemeindehaushalt eingestellt werden?
Jeder Waldbesitzer könne im Rahmen der
waldrechtlichen Vorschriften seinen Wald durchforsten oder kahlschlagen.
Rahmenvorgaben gebe es nicht für die Art und Weise der Wiederbestockung des
Bestandes, auch eine Sukzession sei möglich. Vorgabe sei lediglich, dass wieder
Wald entstehen müsse.
Er wies darauf hin, dass für Waldbesitzer
die Möglichkeit bestehe, am Programm LÖWE des Landes Niedersachsen
teilzunehmen.
3. Wird der Landkreis Cloppenburg seine
Einstellung, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 104 „Harkebrügge –
Sportpark“ seien keine faunistischen Kartierungen notwendig, überdenken?
Nein, es bleibt bei der Entscheidung. Eine faunistische Kartierung werde
nicht für erforderlich gehalten.
Auf Rückfrage des Kreistagsabgeordneten Wesselmann ergänzte
Kreisverwaltungsoberrat Meiners zur schriftlichen Anfrage, dass der Arbeitsplan
der Bezirksförsterei vorliege und bei der Gemeinde eingesehen werden könne.
Eine Akteneinsicht beim Landkreis sei ebenfalls möglich.
Zur Frage der Schädlichkeit der Flutlichtanlage auf dem geplanten
Sportplatz erklärte er, dies sei abgewogen worden. Da die Planungsfläche derzeit
Ackerland sei, bestünden keine Bedenken.
Abschließend wies Kreistagsabgeordneter Hackstedt darauf hin, dass in
dem in Rede stehenden Bereich bereits Sportplätze vorhanden seien, so dass sich
die Situation nicht grundlegend ändern werde.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.