Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Schulausschuss beschloss bei einer Enthaltung, dem Kreisausschuss zu empfehlen, die Schulhofbenutzungsordnung in der vorliegenden Entwurfsform zu verabschieden.

 


Kreisoberamtsrat Deeken trug den Sachverhalt lt. Vorlage V-SCHUL/11/031 vor.

Er wies zudem darauf hin, dass die Schulleitungen beteiligt worden seien und den Erlass einer Schulhofbenutzungsordnung einhellig begrüßen würden.

Kreistagsabgeordneter Möller (CDU) erklärte, dass die Notwendigkeit einer Schulhofbenutzungsordnung bedauerlich sei. Er wies aber darauf hin, dass nur ein ganz kleiner Teil der Schülerschaft sich auf den Schulhöfen unangemessen verhalten und z. B. randalieren würde.

Für die CDU-Fraktion stellte Kreistagsabgeordneter Möller den Antrag, dem Erlass der Schulhofbenutzungsordnung in der vorliegenden Entwurfsform zuzustimmen.

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen (GRÜNE) erklärte, dass sie der Schulhofbenutzungsordnung in der vorliegenden Entwurfsform grundsätzlich zustimmen könne, sprach sich aber für einige Änderungen aus.

In der Überschrift sollten noch die Worte „außerhalb der Unterrichtszeiten“ hinzugefügt werden.

§ 2 Abs. 2 sein überflüssig.

In § 3 Abs. 1 sei die Altersbeschränkung auf 15 Jahre zu rigoros. Auch 16- oder 17-jährige Schüler/innen sollte die Schulhofbenutzung gestattet werden.

In § 3 Abs. 2 würde anstelle des Wortes „Schließung“ das „Sperrung“ besser passen.

In § 4 halte sie die Öffnungszeit bis 19 Uhr für die Sommerzeit für unausreichend.

In § 5  sei im ersten Satz der Zusatz „unzumutbare“ überflüssig.

 

Kreisoberamtsrat Deeken erklärte, dass der Entwurf der Schulhofbenutzungsordnung einer juristischen Prüfung unterzogen und rechtlich für in Ordnung befunden worden sei.
Zudem stellte er klar, dass sich die Schulhofbenutzungsordnung einzig Regelungen für die Benutzung der Schulhöfe und nicht für die Sportanlagen der Schulen treffen würde.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer (SPD) erklärte, dass die Inhalte der Schulhofbenutzungsordnung nicht zu hoch gehängt werden sollten. Wichtiger sei, dass auf den Schulhöfen vom Hausrecht im Bedarfsfall auch Gebrauch gemacht werde.

Kreistagsabgeordneter Meyer (CDU) unterstützte die Aussagen seines Vorredners. Es sei auf jeden Fall gut, wenn die Anlieger der Schulhöfe wüssten, dass eine Benutzungsordnung existiere.

 

Sodann stellte der Vorsitzende den Antrag des Kreistagsabgeordneten Möller (CDU) zur Abstimmung.