Der Schulausschuss beschloss bei einer Enthaltung, dem Kreisausschuss zu empfehlen, die Schulhofbenutzungsordnung in der vorliegenden Entwurfsform zu verabschieden.
Kreisoberamtsrat Deeken trug den Sachverhalt lt. Vorlage V-SCHUL/11/031 vor.
Er wies zudem darauf hin, dass die Schulleitungen beteiligt
worden seien und den Erlass einer Schulhofbenutzungsordnung einhellig begrüßen
würden.
Kreistagsabgeordneter Möller (CDU) erklärte, dass die Notwendigkeit einer
Schulhofbenutzungsordnung bedauerlich sei. Er wies aber darauf hin, dass nur
ein ganz kleiner Teil der Schülerschaft sich auf den Schulhöfen unangemessen
verhalten und z. B. randalieren würde.
Für die CDU-Fraktion stellte Kreistagsabgeordneter Möller den Antrag, dem
Erlass der Schulhofbenutzungsordnung in der vorliegenden Entwurfsform
zuzustimmen.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen (GRÜNE) erklärte, dass sie der
Schulhofbenutzungsordnung in der vorliegenden Entwurfsform grundsätzlich
zustimmen könne, sprach sich aber für einige Änderungen aus.
In der Überschrift sollten noch die Worte „außerhalb der Unterrichtszeiten“
hinzugefügt werden.
§ 2 Abs. 2 sein überflüssig.
In § 3 Abs. 1 sei die Altersbeschränkung auf 15 Jahre zu rigoros. Auch 16- oder
17-jährige Schüler/innen sollte die Schulhofbenutzung gestattet werden.
In § 3 Abs. 2 würde anstelle des Wortes „Schließung“ das „Sperrung“ besser
passen.
In § 4 halte sie die Öffnungszeit bis 19 Uhr für die Sommerzeit für
unausreichend.
In § 5 sei im ersten Satz der Zusatz
„unzumutbare“ überflüssig.
Kreisoberamtsrat Deeken erklärte, dass der Entwurf der
Schulhofbenutzungsordnung einer juristischen Prüfung unterzogen und rechtlich
für in Ordnung befunden worden sei.
Zudem stellte er klar, dass sich die Schulhofbenutzungsordnung einzig
Regelungen für die Benutzung der Schulhöfe und nicht für die Sportanlagen der
Schulen treffen würde.
Kreistagsabgeordneter Meyer (SPD) erklärte, dass die Inhalte
der Schulhofbenutzungsordnung nicht zu hoch gehängt werden sollten. Wichtiger
sei, dass auf den Schulhöfen vom Hausrecht im Bedarfsfall auch Gebrauch gemacht
werde.
Kreistagsabgeordneter Meyer (CDU) unterstützte die Aussagen seines Vorredners.
Es sei auf jeden Fall gut, wenn die Anlieger der Schulhöfe wüssten, dass eine
Benutzungsordnung existiere.
Sodann stellte der Vorsitzende den Antrag des
Kreistagsabgeordneten Möller (CDU) zur Abstimmung.