Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zum vierstreifigen Ausbau der E 233 gab Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski einen Sachstandsbericht für die einzelnen Planungsabschnitte.

 

Im Planungsabschnitt 8 sei der Feststellungsentwurf Ende September an die Planfeststellungsbehörde zur Prüfung übergeben worden. Derzeit dauere die Prüfung an. Parallel dazu erfolge noch die Aufstellung und Fortschreibung weiterer Unterlagen, wie z. B. der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie. Diese Unterlagen seien zur Vervollständigung des Feststellungsentwurfs erforderlich. Des weiteren sei derzeit die Kostenfortschreibung in Bearbeitung. Diese sei noch dem Bund (BMVI) vorzulegen.

 

Die vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung des Feststellungsentwurfs für den Planungsabschnitt 6 seien abgeschlossen, berichtete Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski weiter. Der Entwurf werde derzeit von den Planungsbüros unter Heranziehung der Prüfvermerke weitergeschrieben. U. a. sei die Ausgestaltung querender Wege entsprechend der neuen Richtlinie vorzunehmen. Ferner sei das nachgeordnete Wegenetz aufgrund von Hinweisen der Planfeststellungsbehörde auszugestalten. Dazu werde z. B. die Befahrbarkeit an Hand von Schleppkurven geprüft. Es sei vorgesehen, den Feststellungsentwurf im Sommer 2020 fertigzustellen und anschließend der Planfeststellungsbehörde zu übergeben.

 

Anschließend informierte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski über die im Planungsabschnitt 5 durchzuführenden vorbereitenden Arbeiten für den Feststellungsentwurf. Neben der Berichterstellung zur Fledermauskartierung seien Baugrunduntersuchungen im Bereich des nachgeordneten Wegenetzes vorzunehmen.

 

Für den Planungsabschnitt 4 werde, ähnlich wie im Planungsabschnitt 6, der Feststellungsentwurf vervollständigt, teilte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski mit. Die vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung des Feststellungsentwurfs seien nahezu abgeschlossen. Lediglich geringfügige Baugrunduntersuchungen seien noch zu tätigen. Der Feststellungsentwurf solle bis zum Frühjahr 2020 fertiggestellt sein und der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung übergeben werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann bemängelte den seines Erachtens unzureichenden Ausbau des nachgeordneten Wegenetzes. Von dem ursprünglich geplanten Ausbau seien nur wenige Verkehrsverbindungen übrig geblieben, obwohl der Verkehr dort nicht weniger werde. Dieses nachgeordnete Wegenetz sei nicht ausreichend, um den dort anfallenden Verkehr  aufzunehmen.

 

Das nachgelagerte Wegenetz könne nur soweit ausgebaut werden, wie es als unmittelbare Folge durch den vierstreifigen Ausbau der E 233 erforderlich werde, teilte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski mit. Dies sei auch eine Vorgabe der Planfeststellungsbehörde, die nur die rechtlich mögliche Wiederherstellung des nachgeordneten Wegenetzes vorsehe. Was keine direkte Folge des Ausbaus sei, müsse vom jeweiligen Straßenbaulastträger getragen werden.