Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der vorgeschlagenen Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Cloppenburg zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen entsprechend § 7 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) und zur Realisierung eines Bündelungskonzeptes wird zugestimmt.

 


Frau Kreisamtsrätin Krogmann erläuterte den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-VERK/19/170.

 

Das Linienbündelungskonzept sei, so Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann, in sich schlüssig. Ärgerlich sei der lange Zeitrahmen für die Umsetzung des Konzeptes. Er erkundigte sich, ob die Vergabe der Linienbündel erst dann erfolge, wenn alle Linienbündel harmonisiert seien oder ob ab 2020 eine stufenversetzte Vergabe der Linienbündel vorgesehen sei. Ferner wies er auf einen Fehler redaktioneller Art auf Seite 27 des Linienbündelkonzepts hin. Zudem merkte er an, dass es sich beim Linienbündelungskonzept um eine wichtige Komponente des Nahverkehrsplanes handele; dort direkt jedoch nur kurz beschrieben sei und lediglich als Anlage geführt werde. Er erkundigte sich nach den Gründen hierfür. Weiterhin regte er an, ein Anlagenverzeichnis für den Nahverkehrsplan zu erstellen, um eine Überblick über die Anlagen zu erhalten.

 

Frau Kreisamtsrätin Krogmann erklärte, dass eine Vergabe der Linienbündel erst dann erfolge, wenn sämtliche Linienbündel konzessionsfrei seien. Der redaktionelle Fehler sei der Verwaltung ebenfalls aufgefallen und werde korrigiert. Das Linienbündelungskonzept sei der einfachheitshalber als Anlage im Nahverkehrsplan aufgenommen worden. Dies sei rechtlich unbedenklich. Das Linienbündelungskonzept sei rechtsverbindlich. Sofern eine umfangreichere Bearbeitung des Nahverkehrsplans erforderlich werde, könne dies evtl. geändert werden.