Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
a)
Die Schuldnerberatung im Landkreis
Cloppenburg wird in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 durch pauschale Zuschüsse
an die vier nachstehenden Wohlfahrtsverbände finanziert.
b) Den
Schuldnerberatungsstellen werden die Zuschüsse als jährliche Festbeträge
entsprechend den vorliegenden Anträgen in folgender Höhe bewilligt:
- der
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 40.000,00 EUR,
- dem Diakonischen Werk
Oldenburg Münsterland: 49.000,00 EUR,
- dem Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth: 45.000,00 EUR,
- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.:
41.000,00 EUR.
Kreistagsabgeordneter Karnbrock verließ wegen Befangenheit den Sitzungsraum.
Kreistagsabgeordneter Schmidt, stellvertretender Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SOZ/19/102 vor.