Der Sozialausschuss beschloss einstimmig,
dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Der Landkreis gewährt den Schwangerenberatungsstellen der Diakonie und des Vereins donum vitae in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 einen Betrag in Höhe von jeweils bis zu 8.000,- EUR als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen für Leistungsempfängerinnen und -empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen.
Beratendes Mitglied
Fisser nahm wegen Befangenheit nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Ltd.
Medizinaldirektor Dr. Tabeling trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/19/105 vor. Er
führte aus, dass es sich um die Weiterbewilligung einer sozialen Leistung
handele und der Bedarf weiterhin bestehe.
Kreistagsabgeordnete
Wienken dankte den Beratungsstellen für die gute Arbeit und sprach sich im
Namen der CDU-Fraktion für die Fortsetzung des Zuschusses aus.
Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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