Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg für Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) entsprechend des vorliegenden Vereinbarungsentwurfes fortzusetzen.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/19/100 vor.
Die Überprüfung der
Fallpauschalen zur Erstattung der Verwaltungskosten der Städte und Gemeinden
für die Bearbeitung der Wohngeldfälle habe einen Änderungsbedarf ergeben,
führte Kreisverwaltungsoberrätin Schröder aus. Insgesamt sei der
Erstattungsbetrag auf 280 EUR je Zahlfall/Jahr gestiegen. Das seien 50 EUR
pro Fall im Jahr mehr als aktuell. Diese Anhebung werde von den Bürgermeistern
mitgetragen.
Auf Frage des
Kreistagsabgeordneten Karnbrock erläuterte Erster Kreisrat Frische, dass der
Arbeitskreis Soziales der Bürgermeister nach Bedarf zusammenkomme und die Besetzung durch Absprache unter den
Bürgermeister erfolge.
Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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