Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg für Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) entsprechend des vorliegenden Vereinbarungsentwurfes fortzusetzen.


Kreisverwaltungsoberrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/19/100 vor.

 

Die Überprüfung der Fallpauschalen zur Erstattung der Verwaltungskosten der Städte und Gemeinden für die Bearbeitung der Wohngeldfälle habe einen Änderungsbedarf ergeben, führte Kreisverwaltungsoberrätin Schröder aus. Insgesamt sei der Erstattungsbetrag auf 280 EUR je Zahlfall/Jahr gestiegen. Das seien 50 EUR pro Fall im Jahr mehr als aktuell. Diese Anhebung werde von den Bürgermeistern mitgetragen.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Karnbrock erläuterte Erster Kreisrat Frische, dass der Arbeitskreis Soziales der Bürgermeister nach Bedarf zusammenkomme  und die Besetzung durch Absprache unter den Bürgermeister erfolge.

 

Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: