Kreisverwaltungsoberrätin
Lottmann trägt die Beschlussempfehlung vor und betont die gesetzliche
Verpflichtung zur Hilfe nach § 35a SGB VIII. und fügt ergänzend hinzu, dass die
Kreisverwaltung die berechtigte Hoffnung habe, dass die Poollösung langfristig
im Vergleich zur Einzelfallbewilligung als positiv erweisen werde.
Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wurde einstimmig folgende
Beschlussfassung empfohlen:
1)
An der
Soeste-Schule-Barßel wird die „Poolbildung zur inklusiven Beschulung“ über den
31.01.2020 hinaus dauerhaft unter Vereinbarung einer 6monatigen Kündigungsfrist
weitergeführt.
2)
Die Schulbegleitung
Michnik GmbH wird weiterhin mit der Poolbildung beauftragt und erhält hierfür
ein Budget von 30.000 EUR/Monat zuzüglich der Personalkostenerhöhungen aufgrund
tariflicher Erhöhungen und Stufensteigerungen.