Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Das Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV ist vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel durchzuführen. Die entsprechenden Planungsaufträge werden erteilt.


Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer führte entsprechend der Vorlage V-VERK/19/165 in das Thema ein. Er betonte, dass es Zielsetzung der vorangegangenen und des jetzt zu beschließenden Ausbauprogramms sei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Erschließungsqualität durch den Ausbau der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur zu steigern und den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren. Entsprechend der Beschlussfassung durch den Kreistag würden im Zusammenhang mit dem Straßenausbau auch die bestehenden Radwege saniert und möglichst auf eine Breite von 2,50 m verbreitert. Zudem sollten bestehende Radwegelücken an den für das Verbreiterungskonzept vorgeschlagenen Kreisstraßen geschlossen werden.

 

Anschließend merkte Herr Haberland, Leiter der NLStBV, GB Lingen, an, dass mit dem Kreisverbreiterungskonzept IV ca. 85 % der Kreisstraßen im Landkreis Cloppenburg eine Breite von 6,00 m und mehr hätten. Diese Entwicklung sehe er positiv. Die NLStBV möchte zeitnah für den Landkreis Cloppenburg das Kreisverbreiterungskonzept IV umsetzen. Herr Haberland stellte dann den neuen Kreisstraßenmanager, Herrn Simon Holtewert, vor. Herr Holtewert sei bisher mit der Umsetzung der Kreisstraßenmaßnahmen betraut gewesen und sei aufgrund dieser Kenntnisse bestens für die Aufgabe als Kreisstraßenmanager geeignet. Diesen Aufgabenbereich habe er seit dem 01.08.2019 inne. Herr Opitz sei nunmehr als Fachbereichsleiter tätig und in dieser Position auch für den Bereich Kreisstraßen zuständig.

 

Sodann stellte Herr Holtewert das Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV anhand der in der Anlage zu TOP 8 beigefügten Präsentation vor.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Meyer erklärte Herr Holtewert, dass die Reihenfolge der Maßnahmen nicht fix sei. Diese könne entsprechend der tatsächlichen Gegebenheit vor Ort geändert werden. Herr Kreistagsabgeordneter Meyer erkundigte sich weiterhin danach, wann die erste Maßnahme aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV umgesetzt werden solle. Sofern alles optimal laufe, werde das Kreisstraßenverbreiterungskonzept  III in 2022 umgesetzt sein, informierte Herr Holtewert. Danach könnten die neuen Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Stoffers erkundigte sich danach, ob bei der Maßnahme K 351 auch mit dem angrenzenden Landkreis Kontakt aufgenommen werde, um sich hinsichtlich einer touristisch sinnvollen Vernetzung des Radverkehrs abzustimmen. Diesbezüglich werde man sich mit dem Landkreis Leer in Verbindung setzen, merkte Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer an.

 

Auf die Frage von Frau Kreistagsabgeordneter Hollah, ob von den Ausbaumaßnahmen auch die vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen, auch in den Ortslagen, betroffen seien, antwortete Herr Opitz, dass dies im Rahmen der konkreten Planung geprüft werde. Grundsätzlich würden die Ortsgrenzen nicht verändert werden. Im Rahmen der Planung für den Ausbau der K 164 werde aber z. B. gemeinsam mit der Stadt Löningen ein OD-Ausbau in Angelbeck entwickelt.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Hollah betonte, dass bei der Planung der Verbreiterungsmaßnahmen darauf geachtet werden solle, die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen stehen zu lassen.

 

Da das Kreisverbreiterungskonzept III in 2022 auslaufe, sei es genau richtig, jetzt das nächste Konzept auf den Weg zu bringen, erläuterte Herr Landrat Wimberg. Auch wenn leider nicht alle Maßnahmen im anvisierten Zeitraum realisiert werden könnten, da im Planungsbereich und bei den Baufirmen Kapazitätsengpässe vorhanden seien, bestehe die Aufgabe, die Kreisstraßen weiter massiv zu verbessern.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann teilte mit, dass man über ein maßvolles Verbreiterungskonzept, welches unter Berücksichtigung von vernünftigen Kriterien, wie Verkehrssicherheit und Belange von Natur und Umwelt, erarbeitet werde, diskutieren könne. Diese Kriterien seien jedoch bei der Aufstellung des Kreisstraßenverbreiterungskonzepts IV nicht berücksichtigt worden. Zudem hätten breite Straßen auch nachteilige Auswirkungen. Er lehne das Konzept ab.

 

Diese Kritik weise er zurück, erwiderte Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer. Die Belange von Natur und Umwelt würden selbstverständlich bei den Planungen berücksichtigt werden. Diesbezüglich gebe es gesetzliche Vorgaben, die sehr genau und detailliert geprüft und abgearbeitet würden.

 

Die gesetzlichen Vorgaben gebe es schon lange, merkte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann an. Bisher habe man aber die Maßnahmen schonungslos durchgeführt. Folge eines solchen Handelns sei der Klimawandel und die Gefährdung des Artenschutzes.

 

Er sehe keine Kausalität zwischen den Verbreiterungsmaßnahmen und dem Klimawandel und dem Artenschutz, erklärte der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Roder.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Wichmann machte darauf aufmerksam, dass die Auswahlkriterien für das Kreisstraßenverbreiterungskonzept sehr wohl die Verkehrssicherheit berücksichtigen. Bei ausreichend breiter Fahrbahn müssten im Begegnungsverkehr Fahrzeuge, insbesondere der Schwerverkehr, nicht die Fahrbahn verlassen, so dass das Unfallpotential reduziert werde. Natürlich seien die Belange der Natur und Umwelt abzuwägen. Aber man müsse sämtliche Belange berücksichtigen und in alle Richtungen Abwägungen treffen. Außerdem könne man mit den angestrebten Verbreiterungen der Radwege mehr Verkehrsteilnehmer zum Radfahren bewegen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Cloppenburg betonte, dass beispielsweise die Verbreiterungsmaßnahme K 300 weiter fortgeschritten wäre, wenn man hier rücksichtslos vorgegangen wäre. Die Planungen dauerten an, gerade weil man sämtliche Belange, insbesondere von Umwelt und Natur, berücksichtige.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Wesselmann nach dem Sachstand der Verbreiterungsmaßnahme K 300 erläuterte Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer, dass man hier vor große Herausforderungen im Bereich Natur und Umwelt gestellt werde. Insbesondere die Kompensation von Wallhecken sei anspruchsvoll. Darüber hinaus würden noch ergänzende Kartierungsmaßnahmen durchgeführt. Nach Einarbeitung dieser Daten in die Unterlagen sei geplant, das Genehmigungsverfahren einzuleiten.