Sitzung: 27.06.2019 Kreistag
Kreisrat Varnhorn beantwortete die Anfrage der Gruppe GRÜNE/UWG gemäß § 56
NKomVG - Betreuungsverein - vom 24.06.2019 wie folgt:
„Vorbemerkung:
Der Betreuungsverein Cloppenburg e. V. übernimmt für den Bereich des
Landkreises Cloppenburg die sogenannte Querschnittsarbeit und stellt die
Betreuungsstelle des Landkreises Cloppenburg von dieser Aufgabe somit
weitgehend frei. Aufgaben des Betreuungsvereins diesbezüglich sind insbesondere
die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, deren Schulung,
Begleitung, Beratung und Unterstützung, die Unterstützung von
Vorsorgebevollmächtigten, die Bereitstellung von Informationen und Beratung zu
Vorsorgevollmachten sowie die Durchführung allgemeiner
Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu Vorsorgevollmachten.
Des Weiteren übernimmt der Betreuungsverein vornehmlich im Bereich des
Landkreises Cloppenburg das Führen von rechtlichen Betreuungen,
Ergänzungsbetreuungen, Verfahrenspflegschaften, Verfahrensbeistandsschaften,
Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen für die er vom Betreuungs-,
Familien- und Nachlassgericht bestellt wird. Dies ist vertraglich zwischen dem
Betreuungsverein und dem Landkreis Cloppenburg - letztmalig mit Datum vom
27.01.2012 - vereinbart.
Der Betreuungsverein finanziert sich insbesondere durch Zuschüsse des
Landes Niedersachsen und des Landkreises Cloppenburg (Zuschuss für den Bereich
der Querschnittsarbeit) sowie durch Mittel von dritter Seite (z. B.
zweckgebundene Spenden). Für die Tätigkeiten, für die der Betreuungsverein vom
Betreuungsgericht bestellt wird, erfolgt eine Vergütung vom Niedersächsischen
Justizministerium.
Die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein war und ist geprägt durch eine
sehr hohe Transparenz und einen vertrauensvollen Umgang miteinander. Die
Kreisverwaltung wurde stets mündlich und/oder schriftlich über Veränderungen
informiert. Auch nahm die Kreisverwaltung regelmäßig an den Vorstandssitzungen
und Jahresmitgliederversammlungen teil.
Seit April 2018 bestehen nicht unerhebliche Beeinträchtigungen in der
Struktur und in den Prozessabläufen des Betreuungsvereines, die Einfluss auf
die Aufgabenwahrnehmung und der Wahrnehmung der Öffentlichkeit des
Betreuungsvereines hatten und haben. Es fanden zahlreiche Besprechungen
zwischen dem Vereinsvorstand und der Kreisverwaltung statt, letztmalig am
17.6.2019, bei denen der jeweilige Sachstand dargestellt wurde. Aktuell liegt
ein Konzept des Betreuungsvereines
Cloppenburg e.V. vor, in dem die derzeitigen sowie die perspektivischen
Strukturen und Prozesse beschrieben werden. Das Konzept wurde am 17.06.2019 vom
Vorstand erläutert. Das Konzept ist aus Sicht der Verwaltung des Landkreises
Cloppenburg als plausibel und geeignet zu bewerten.
Dies vorangestellt ist die Anfrage der GRÜNE/UWG folgendermaßen zu
beantworten:
Frage
1 und 2:
Wir bitten den Landrat um Auskunft, wie aktuell
die Ehrenamtlichen fortgebildet werden und von wem die Beratungen und
Begleitung der Betreuungspersonen erfolgt.
Antwort:
Die Querschnittsarbeit wird zurzeit federführend
von einem Mitarbeiter des Betreuungsvereins, Schwerpunkt
Integrationsfachdienst, und der Vorsitzenden sichergestellt. Unterstützung
erhält der Verein von der Betreuungsstelle des Landkreises Cloppenburg
(Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten, etc.). Zudem können sich
ehrenamtlich wie beruflich tätige Betreuer an das Betreuungsgericht
(Verfahrensbevollmächtigte) wenden.
Frage
3:
Wir bitten den Landrat um Auskunft, wie der
Verein auf den dramatischen Rückgang seiner Betreuungsfälle reagiert.
Antwort:
Hintergrund des Rückgangs übernommener
Betreuungsfälle ist der Umstand, dass nach maßgeblichen Veränderungen in der
Personalstruktur einige Betreuungsfälle unter anderem aus organisatorischen und
personellen Gründen nicht durch den Betreuungsverein weitergeführt werden
konnten. Das Betreuungsgericht hat diese Betreuungen daraufhin an drei ehemals beim Betreuungsverein tätige und nunmehr
selbständige Betreuer weitergegeben. Ein drohendes Versorgungsdefizit der
Betreuten konnte abgewendet werden.
Der Betreuungsverein hat aktuell zwei Personen
neu eingestellt. Zwei weitere stehen zur Disposition. Die neu eingestellten
gesetzlichen Betreuer haben bereits Erfahrungen im Bereich der rechtlichen
Betreuung. Konzeptionell ist vom Betreuungsverein eine fachliche Fortbildung
festgelegt, welche kontinuierlich fortgeschrieben werden soll. Die beiden neuen
Betreuer haben sich bereits bei der Betreuungsstelle vorgestellt und wurden für
diesen Aufgabenbereich als geeignet beurteilt. Dies wurde dem Betreuungsgericht
mitgeteilt. Das Betreuungsgericht hat diese Beurteilung positiv erwidert. Unter
Einbindung der Betreuungsstelle wurden diese Mitarbeiter vom Betreuungsgericht
aktuell bereits für neue Betreuungen als Betreuer bestellt. Es ist auf
absehbare Zeit in diesem Bereich mit einer deutlichen Verbesserung zu rechnen.
Frage
4:
Wir bitten den Landrat um Auskunft, was der
Landkreis unternimmt, um neue ehrenamtliche und berufliche Betreuer zu
gewinnen.
Antwort:
In diesem Zusammenhang wird auf die Vorbemerkung
und die Ausführungen zu Punkt 1 verwiesen. Es ist davon auszugehen, dass die
Querschnittsarbeit zeitnah wieder
vollständig vom Betreuungsverein geleistet wird.
Frage
5:
Wir bitten den Landrat um Auskunft, wie hoch der
Landkreis die Defizite einschätzt, die durch ihn in diesem und den Folgejahren
auszugleichen sind.
Antwort:
Der Betreuungsverein hat das Haushaltsjahr 2018
mit einem deutlichen Überschuss abgeschlossen, sodass aktuell eine größere
Rücklage zur Verfügung steht. Im aktuellen Haushaltsjahr 2019 ist aufgrund
notwendiger Investitionen, Personalausgaben, fehlender Einnahmen wegen des
vorübergehenden Rückgangs der Betreuungsfälle etc. mit einem Defizit zu
rechnen, welches aber derzeit nicht näher bestimmt werden kann. Ob das Defizit
mit der vorhandenen Rücklage vollständig kompensiert werden kann, bleibt
abzuwarten. Anzumerken ist hierbei, dass die Förderung der Querschnittsarbeit
durch das Land bereits für dieses Jahr von jährlich 16.000,00 EUR auf 32.000,00 EUR verdoppelt wurde.
Zudem wurde eine Verbesserung der Vergütung der Betreuer um durchschnittlich 17
% vom Bundesrat verabschiedet. Die Kreisverwaltung geht daher davon aus, dass
sowohl aufgrund der Verbesserung der Förderung als auch aufgrund der voraussichtlichen
Erhöhung der Vergütung mit keinen Haushaltsdefiziten in den Folgejahren zu
rechnen ist.
Die Kreisverwaltung unterstreicht, dass der Betreuungsverein über viele
Jahre sehr gute und wertvolle Dienste geleistet hat. Die zurückliegenden
Ereignisse der letzten Monate waren unglücklich und mögen dem Betreuungsverein
auch geschadet haben. Versorgungsdefizite der rechtlich zu Betreuenden sind
gegenüber der Betreuungsstelle des Landkreises jedoch nie formuliert worden.
Die aktuell notwendigen Veränderungen bieten dem Betreuungsverein zudem die Möglichkeit, sich
perspektivisch hinsichtlich der Struktur- und der Prozessqualität
zukunftsorientiert neu aufzustellen, was sich in dem aktuell vorgelegten
Konzept widerspiegelt. Abschließend ist hervorzuheben, dass die Kreisverwaltung
und das Amtsgericht Cloppenburg (Betreuungsgericht) solidarisch zum
Betreuungsverein Cloppenburg e.V. stehen.“