Beschluss: zur Kenntnis genommen

Über den Sachstand der Planungen für den vierstreifen Ausbau der E 233 berichtet Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski.

 

Er erläuterte, dass der Feststellungsentwurf für den Planungsabschnitt 4 (PA 4) erarbeitet werde. Parallel hierzu werden, lokal begrenzt, ergänzende Fledermauskartierungen durchgeführt, um den Artenschutzbelangen ausreichend Rechnung zu tragen. Diese Arbeiten werden in nächster Zeit abgeschlossen. Die Notwendigkeit dafür habe sich aus der Auswertung der letzten Kartierungen ergeben. Für das nachgeordnete Wegenetz seien in Kürze noch ergänzende Baugrunduntersuchungen vorzunehmen. Die beauftragte Planungsgemeinschaft gehe derzeit davon aus, dass sie den Feststellungsentwurf noch in 2019 fertig stellen könne.

 

Im Planungsabschnitt 5 (PA 5) werden, so teilte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski weiter mit, die vorbereitenden Arbeiten für den Feststellungsentwurf weiter fortgeführt. Dazu gehören neben der Berichtserstellung zu der durchgeführten Fledermauskartierung Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen im Bereich der Entwässerungsanlagen und dem nachgeordneten Wegenetz. Ziel sei es weiterhin, den Feststellungsentwurf bis Ende 2020 fertigzustellen.

 

Im Planungsabschnitt 6 (PA 6) seien derzeit die Planungsbüros mit Arbeiten am Feststellungsentwurf beschäftigt. Die vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung des Feststellungsentwurfs werden derzeit von der beauftragten Planungsgemeinschaft aktualisiert. Mit einer Fertigstellung des Feststellungsentwurfs in 2019 sei aber nicht zu rechnen. In der nächsten Verkehrsausschusssitzung werde er dazu berichten.

 

Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski berichtete weiter, dass für den Planungsabschnitt 8 (PA 8) derzeit die Anpassung des Feststellungsentwurfs aufgrund der Prüfanmerkungen der Planfeststellungsbehörde erfolge. Auch die Ergebnisse aus der neu vorgenommenen Lärmschutzberechnung fließen in den Feststellungsentwurf mit ein. Die technische Planung liege bereits vor. Es konnte an einigen Stellen, insbesondere in Bühren und Drantum, eine Verbesserung des Lärmschutzes erreicht werden. Außerdem erfolge die Anpassung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung. Die Fertigstellung des Feststellungsentwurfs könne voraussichtlich im Spätsommer dieses Jahres erreicht werden.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bat um Mitteilung, wieviel von den erforderlichen Flächen bereits erworben worden seien. Zudem bat sie um Auskunft über das nachgeordnete Wegenetz, und zwar im Hinblick auf die nicht geklärte Finanzierung.

 

Die Zahlen für den Flächenerwerb habe er, so Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer, nicht vorliegen. Er sagte zu, diese dem Protokoll beizufügen.

 

Ergänzung zum Protokoll:

 

Für den Ausbau der E 233 werden für den Bereich des Landkreises Cloppenburg insgesamt (inkl. Kompensationsflächen) 520 ha an Fläche benötigt. Bisher stehen ca. 320 ha zur Verfügung.

 

Das nachgeordnete Wegenetz sei vom Bund festgestellt worden, erklärte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski. Hierfür würden die Kosten vom Bund getragen werden. Es sei die Planung aus rechtlicher Sicht insoweit zu überarbeiten, dass nur die Wege festgesetzt werden, die auf den Ausbau der E 233 zurückzuführen seien. Daher habe man einige Veränderungen vornehmen müssen, wie z. B. den Wiederanschluss der Stapelfelder Kirchstraße anstelle des Ausbaus des Dwagtweges.