Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig dem Kreistag zu empfehlen, der Psychologischen Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle für 2012 einen Jahreszuschuss in Höhe von 408.300,00 € zu gewähren.

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/11/036 vor.

 

Nach dem Kenntnisstand von Herrn Thedering müssten in Einzelfällen längere Wartezeiten auf einen Beratungstermin in Kauf genommen werden. Er frage sich, ob ein günstigerer Personalschlüssel für die Psychologische Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle notwendig sei. Der Leiter der Psychologische Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle, Herr Massmann, erläuterte, dass seine Einrichtung personell gut aufgestellt sei. Ihnen sei in den letzten 2 Jahren 30 zusätzliche Stunden zugebilligt worden. In der 1. Phase der Beratung bzw. Diagnostik reagiere man sehr schnell. So könnten die Kinder und Jugendlichen auch Beratungstermine während der Schulzeit wahrnehmen, so dass es zu keinen nennenswerten Wartezeiten käme. Sollten allerdings besondere Terminwünsche bestehen, wie z. B. in den frühen Abendstunden, sei den Terminwünschen nicht immer kurzfristig zu entsprechen.

 

Gegenüber dem Vorjahr werde ein etwas geringerer Betrag benötigt, da aufgrund eines Personalwechsels die tarifvertraglichen Personalkosten niedriger seien.

Damit die Einrichtung Planungssicherheit habe, regte die Kreistagsabgeordnete Lüdders an, der Psychologischen Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle einen Zuschuss für einen längeren Zeitraum zu bewilligen. Sollte sich in den folgenden Jahren ein höherer Bedarf abzeichnen, könne ergänzend über weitere Mittel entschieden werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, über das Jahr 2012 hinaus mit der Stiftung Edith Stein über längerfristige Verträge zu verhandeln.

 

Herr Niehaus sprach sich ebenfalls dafür aus.

 

Kreistagsabgeordneter Kressmann beantragte sodann über den vorliegenden Antrag zu entscheiden.