Sitzung: 02.05.2019 Sozialausschuss
a)
Kosten der
Unterkunft nach dem SGB II/XII beim Jobcenter und den Sozialämtern
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder erläuterte, dass das Bundessozialgericht sich am 30.01.2019 in
mehreren Urteilen mit den Unterkunftskosten nach dem SGB II/XII, also den
Richtwerten zur Angemessenheit der Miete, beschäftigt habe.
In den Urteilen
gehe es um die Festlegung des Vergleichsraumes für die Auswertung der
Mietdaten; also darum, welche Städte/Gemeinden bei der Auswertung der Mietdaten
zusammengefasst werden dürften.
Eine Prüfung, ob
und ggf. welche Auswirkungen die Urteile auf die Mietenanalyse aus 2018 haben
könnten, sei erst nach genauer Auswertung der Urteilsbegründungen möglich. Das
Bundessozialgericht habe die Begründung bislang noch nicht veröffentlicht. Das
Sozialamt könne somit dazu derzeit noch keine Stellung nehmen.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder sicherte zu, dass der Sozialausschuss unterrichtet werde, wenn die Prüfung durch das Sozialamt
abgeschlossen sei.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder kündigte an, dass für den Fall, dass die Mietrichtwerte vom 01.07.2018
geändert werden müssen, bei einer Senkung ein Bestandsschutz für derzeitig
gezahlte Richtwerte gelte. Eine evtl. Anhebung der Richtwerte würde nach den
gesetzlichen Regelungen ab Verkündung der Urteile Ende Januar angewandt werden.
b)
Beratung für
Werkvertragsarbeitende
Erster Kreisrat
Frische nahm Bezug auf TOP 9 der Sitzung des Sozialausschusses am 19.02.2019
(Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 29.01.2019 – Beratung für
Werkvertragsarbeitende im Oldenburger Münsterland; Vorlagen-Nr. V-SOZ/19/094).
Thema sei u.a. auch das Hausverbot für eine Beraterin durch einen
Schlachtbetrieb gewesen. Der Ausschuss habe seinerzeit beschlossen, dass die
Kreisverwaltung einen schriftlichen Appell an die Firma richten möge, das
Hausverbot aufzuheben, um ein gedeihliches Miteinander zu erreichen.
Erster Kreisrat Frische teilte mit, dass das Schreiben abgesandt sei. Eine Reaktion läge noch nicht vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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