Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Die Verordnung über einen Taxentarif
im Landkreis Cloppenburg wird wie folgt geändert:
Der § 2 Abs. 1 wird wie folgt neu
gefasst:
§ 2
Fahrpreise
(1)
Der Fahrpreis setzt
sich zusammen aus:
a.
dem Grundbetrag
·
dies ist das Entgelt
für die Bereitstellung der Taxe bei Beförderungsbeginn
·
der Grundbetrag
beträgt 5,00 EUR im Tarif I (montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
enthält eine Wartezeit von 180 Sekunden oder eine Wegstrecke von 750,00 m und
6,50 EUR im Tarif II (werktags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen) und enthält eine Wartezeit von 204 Sekunden oder eine Wegstrecke
von 850,00 m bzw. für Großraumtaxis im Tarif I 10,00 EUR und enthält eine
Wartezeit von 204 Sekunden oder eine Wegstrecke von 772,75 m und im Tarif II
11,50 EUR und enthält eine Wartezeit von 228 Sekunden oder eine Wegstrecke von
863,65 m
·
er ist zugleich
Mindestfahrpreis
b.
dem Entgelt für die
Fahrleistung
Tarif I:
für PKW ab 750,00 m für je angefangene
50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km
für PKW ab 10.000 m für je angefangene
58,82 m Fahrleistung 0,10 EUR = 1,70 EUR/km
für Großraumtaxi ab 772,75 m für je
angefangene 45,45 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,20 EUR/km
für Großraumtaxi ab 5.000 m für je
angefangene 47,62 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,10 EUR/km
für Großraumtaxi ab 10.000 m für je
angefangene 58,82 m Fahrleistung 0,10 EUR = 1,70 EUR/km
Tarif II:
für PKW ab 850,00 m für je angefangene
50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km
für PKW ab 10.000 m für je angefangene
58,82 m Fahrleistung 0,10 EUR = 1,70 EUR/km
für Großraumtaxi ab 863,65 m für je
angefangene 45,45 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,20 EUR/km
für Großraumtaxi ab 5.000 m für je
angefangene 47,62 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,10 EUR/km
für Großraumtaxi ab 10.000 m für je
angefangene 58,82 m Fahrleistung 0,10 EUR = 1,70 EUR/km
c.
dem Entgelt für Wartezeiten
Für Wartezeiten werden für je 12
Sekunden 0,10 EUR berechnet. Dies entspricht einem Entgelt von 30,00 EUR/Std.
Über den Beginn der Wartezeit ist der Fahrgast zu verständigen.
d.
Zuschläge
Zuschläge für Gepäck und Kleintiere werden nicht erhoben. Die Entscheidung,
ob Tiere mitbefördert werden, obliegt dem Fahrer. Bei Mitnahme sind die Tiere
so unterzubringen, dass sie den Fahrer während der Fahrt nicht behindern.
Für
den Transport von Fahrrädern wird ein Zuschlag von 1,50 EUR erhoben.
Kreistagsabgeordneter Kolde, Vorsitzender des Verkehrsausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-VERK/19/156 vor.