Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg
wird nachträglich beauftragt, gegenüber den Systemen im Sinne des § 3 Abs. 16
VerpackG durch Verwaltungsakt eine Rahmenvorgabe gemäß § 22 Abs. 2 VerpackG
festzulegen.
Die Rahmenvorgabe ist wie folgt
auszugestalten:
1.
Die Sammlung der
LVP ist im Holsystem durchzuführen.
2.
Die Sammlung der
LVP hat unter Verwendung von Müllgroßbehältern (MGB),
DIN EN 840, mindestens in den Größen 240 Liter bzw. 1.100 Liter zu erfolgen.
Die MGB müssen eindeutig als Sammelbehälter für die LVP
erkennbar sein. Je Restabfallbehälter ist grundsätzlich ein 240 Liter MGB
vorzusehen. Bei abweichenden Bedarfen sind 1.100 Liter MGB zur Verfügung
zu stellen.
3.
Die Behälter sind
im 14-täglichen Rhythmus zu entleeren. Die Abholung hat von Montag bis Freitag
in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.
Kreistagsabgeordneter Middendorf, Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Umwelt, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-PLA/19/245 vor.