Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Die in der Anlage der Vorlage vorgelegte Richtlinie
zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg wird mit den
folgenden Änderungen beschlossen:
1. Die Nr. 2 wird wie folgt ergänzt: „Förderfähig
sind bedeutsame bzw. herausragende Projekte und Veranstaltungen mit kreisweiter
bzw. regionaler, überregionaler oder internationaler
Bedeutung und Ausstrahlungswirkung, …“
2. Der Klammerzusatz in Nr. 9 wird gestrichen
Kreistagsabgeordnete Wichmann, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Freizeit, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KUL/19/130 vor.
Kreistagsabgeordneter Meyer, Vorsitzender der SPD-Fraktion, teilte mit, seine Fraktion würde der Vorlage zustimmen. Zum Verfahren merkte er jedoch an, dass die vorgelegte Richtlinie zuvor mit den Kommunen besprochen hätte werden sollen.
Kreisrat Varnhorn teilte mit, die Kreisverwaltung hätte zügig das Verfahren durchlaufen wollen. Die Kulturförderung sei als ein Angebot auch an die Kommunen zu verstehen. Die Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg würden in der nächsten Besprechung der Hauptverwaltungsbeamten im Mai diesen Jahres über dieses Projekt informiert werden.