Sitzung: 03.11.2011 Kreistag
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion beschloss der Kreistag
einstimmig, folgende Kreistagsabgeordneten in den Grundstücksverkehrsauschuss
zu berufen:
1. Alfred Vorwerk, Drantum
2. Christoph Rohe, Oldendorf
Kreistagsvorsitzender Hackstedt:
„Der Grundstücksverkehrsauschuss ist
ein Ausschuss besonderer Art. Er ist nach § 41 des Gesetzes über die
Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu bilden. Der Ausschuss wird bei
Landpachtverträgen und bei der Veräußerung von landwirtschaftlichen
Grundstücken tätig. Die Kreisverwaltung führt die Geschäfte des Ausschusses.
Der Kreistag wählt die Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses.
Dem Ausschuss gehören 5 stimmberechtigte Mitglieder an. Die Wahl von 3 Mitgliedern richtet sich nach der Wahlperiode zur Kammerversammlung und von 2 Mitgliedern nach der Wahlperiode zur Kommunalwahl.
Bestimmt ist, dass der Kreistag die Mitglieder nach folgenden Vorgaben wählt:
a) drei Mitglieder auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer, die im Kreisgebiet zur Kammerversammlung wahlberechtigt sind. Die Mitgliedschaft dieser Mitglieder im Grundstücksverkehrsausschuss richtet sich nach der Wahlperiode der Kammerversammlung,
b) zwei Mitglieder, die zum Kreistag wählbar sind. Die Dauer der Mitgliedschaft im Grundstücksverkehrsausschuss richtet sich nach der Wahlperiode zum Kreistag.
Die Ausschussmitglieder müssen aufgrund ihrer Kenntnis und ihrer Lebenserfahrung geeignet sein, die Auswirkungen der dem Grundstücksverkehrsgesetz vorzulegenden Rechtsgeschäfte auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen.
Auf Vorschlag der
Landwirtschaftskammer hat der Kreistag am 24.03.2009 folgende Personen für die
Dauer der Kammerwahlperiode von Februar 2009 bis 2015 gewählt:
1. Landwirt Georg Glup, Friesoythe-Thüle
2. Kreislandwirt Hubertus Berges, Cappeln-Elsten
3. Forstwirt Manfred Rauert, Molbergen-Dwergte
Für die derzeitigen Mitglieder im Grundstücksverkehrsausschuss
1. Landwirt Wilhelm Tellmann, Saterland-Sedelsberg
2. Heinrich Schwarte, Lindern-Liener
sind mit Ende der Kommunalwahlperiode 2 Personen, die zum Kreistag wählbar sind, neu zu wählen.
Die Verteilung der beiden Ausschusssitze des Landkreises erfolgt nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer. Da die CDU-Fraktion über die Mehrheit der Kreistagssitze verfügt, ist zudem das sog. Vorausmandat gemäß § 71 Abs. 3 NKomVG zu berücksichtigen.
Danach kann die CDU-Fraktion für beide Sitze entsprechende Vorschläge machen.“