Auf Vorschlag der CDU-Fraktion beschloss der Kreistag einstimmig, folgende Kreistagsabgeordneten in den Grundstücksverkehrsauschuss zu berufen:

 

1. Alfred Vorwerk, Drantum

2. Christoph Rohe, Oldendorf

 

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

Der Grundstücksverkehrsauschuss ist ein Ausschuss besonderer Art. Er ist nach § 41 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu bilden. Der Ausschuss wird bei Landpachtverträgen und bei der Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken tätig. Die Kreisverwaltung führt die Geschäfte des Ausschusses. Der Kreistag wählt die Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses.

 

Dem Ausschuss gehören 5 stimmberechtigte Mitglieder an. Die Wahl von 3 Mitgliedern richtet sich nach der Wahlperiode zur Kammerversammlung und von 2 Mitgliedern nach der Wahlperiode zur Kommunalwahl.

 

Bestimmt ist, dass der Kreistag die Mitglieder nach folgenden Vorgaben wählt:

 

a)      drei Mitglieder auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer, die im Kreisgebiet  zur Kammerversammlung wahlberechtigt sind. Die Mitgliedschaft dieser Mitglieder im Grundstücksverkehrsausschuss richtet sich nach der Wahlperiode der Kammerversammlung,

 

b)      zwei Mitglieder, die zum Kreistag wählbar sind. Die Dauer der Mitgliedschaft im Grundstücksverkehrsausschuss richtet sich nach der Wahlperiode zum Kreistag.

 

Die Ausschussmitglieder müssen aufgrund ihrer Kenntnis und ihrer Lebenserfahrung geeignet sein, die Auswirkungen der dem Grundstücksverkehrsgesetz  vorzulegenden Rechtsgeschäfte auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen.

 

Auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer hat der Kreistag am 24.03.2009 folgende Personen für die Dauer der Kammerwahlperiode von Februar 2009 bis 2015 gewählt:

 

1.      Landwirt Georg Glup, Friesoythe-Thüle

2.      Kreislandwirt Hubertus Berges, Cappeln-Elsten

3.      Forstwirt Manfred Rauert, Molbergen-Dwergte

 

Für die derzeitigen Mitglieder im Grundstücksverkehrsausschuss

 

1. Landwirt Wilhelm Tellmann, Saterland-Sedelsberg

2. Heinrich Schwarte, Lindern-Liener

 

sind mit Ende der Kommunalwahlperiode 2 Personen, die zum Kreistag wählbar sind, neu zu wählen.

 

Die Verteilung der beiden Ausschusssitze des Landkreises erfolgt nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer. Da die CDU-Fraktion über die Mehrheit der Kreistagssitze verfügt, ist zudem das sog. Vorausmandat gemäß § 71 Abs. 3 NKomVG zu berücksichtigen.

 

Danach kann die CDU-Fraktion für beide Sitze entsprechende Vorschläge machen.“