Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreisrat Varnhorn trug zur Anfrage der Gruppe GRÜNE/UWG vom 01.03.2019 wie folgt vor:

 

Vorbemerkung:

Gemeinsam von allen Städten, Gemeinden und dem Landkreis unterstützt, ist im September 2016 ein flächendeckendes Solardachkataster online gegangen. Hierfür wurden gut 290.000 Dächer im gesamten Landkreisgebiet mit Hilfe von Daten / Luftaufnahmen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) auf ihr Solarpotential überprüft und über das Solardachkataster online zur Verfügung gestellt. Mit dem Solardachkataster gibt es für alle Interessierten einen einfachen Einstieg in das Thema Photovoltaik und Solarthermie. Anhand der farblich markierten Dachflächen kann jeder erfahren, ob sein eigenes Dach für Solaranlagen geeignet ist. Durch weitere Einstellungen gibt es Informationen zur möglichen Größe einer Solaranlage, zu Finanzierung und Amortisationszeiten, zum Eigenverbrauch, zur Nutzung eines Stromspeichers, zum potentiellen Gewinn nach 20 Jahren und zu CO2-Einsparmöglichkeiten. Diese Angaben sind als erste Einschätzung zu verstehen und zeigen Richtwerte. Für weitere Schritte und Planungen empfiehlt sich der Kontakt zu qualifizierten Handwerkern und Fachfirmen.

Frage 1:               Wann und durch wen ist das Solardachkataster für den Landkreis Cloppenburg beschlossen worden?

Antwort:             Durch die Verantwortlichen der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg wurde im Jahr 2015 das Projekt „Erstellung eines gemeinsamen Solardachkatasters für das gesamte Gebiet des Landkreises Cloppenburg“ vorangetrieben. Auftraggeber des Solardachkatasters war in 2016 die Gemeinde Emstek. Ein Beschluss zur Teilnahme seitens des Landkreises Cloppenburg war nicht erforderlich, da der Landkreis nur ideell beteiligt war.

Frage 2:               Wie hoch waren die Kosten für die Einführung dieses Katasters?

Antwort:             Die Sachkosten des Solardachkatasters lagen insgesamt bei ca. 60.000 Euro. Durch die Sponsoren EWE, Kreishandwerkerschaft, Landessparkasse zu Oldenburg und der Münsterländischen Tageszeitung als Medienpartner konnten alle Sachkosten für die Erstellung des Solardachkatasters, den Kauf der Daten beim LGLN, den Druck von Werbematerial (Flyer, Banner, Plakate) und die Pflege und das Hosting des Solardachkatasters bis Ende 2020 komplett finanziert werden.

Frage 3:               Fallen laufende Kosten für das Kataster an? Falls Ja: In welcher Höhe und wer trägt sie? Falls die laufenden Kosten (teilweise) vom Landkreis getragen werden: Wo finden wir die Position im Haushalt?

Antwort:             Bis Ende 2020 fallen für den Landkreis Cloppenburg nebst Städten und Gemeinden keine laufenden Kosten an. Nach 2020 fallen Kosten für Pflege und Hosting von aktuell geschätzt jährlich ca. 750 Euro an. Ob der Landkreis an diesen Kosten beteiligt wird, ist noch ungeklärt.

Frage 4:               Welche Erfahrungen wurden bisher mit dem Solardachkataster gemacht?

Antwort:             Es gab eine sehr starke Resonanz ab der Onlineschaltung im September 2016. Bis Ende des Jahres 2018 konnten mit Hilfe der Klickzahlen über 45.000 eindeutige Besucher festgestellt werden. Ein eindeutiger Besucher hat nicht nur die Seite angeklickt, sondern hat sich einige Zeit auf der Seite bewegt. Durchschnittlich gibt es pro Monat ca. 1.500 eindeutige Besucher. Über das Solardachkataster kann jedoch nicht festgestellt werden, ob Maßnahmen im Anschluss auch tatsächlich umgesetzt werden.

Frage 5:               Wie hoch schätzt die Verwaltung das Potential für Sonnenenergie im Landkreis Cloppenburg ein?

 

Antwort:             Die Verwaltung schätzt das Potential für Sonnenenergie auch für die Zukunft, (Stichwort Speichertechnologie) sehr hoch ein. Um dieses Potential zu heben, kann das Solardachkataster ein gutes Hilfsmittel sein, sofern es dauerhaft beworben und aktualisiert sowie mit Aktionen, Informationsabenden, Netzwerkarbeit, etc., mit Leben gefüllt wird.

Kreistagsabgeordneter Wesselmann dankte für die umfassende Information.

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.