Sitzung: 14.03.2019 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: V-PLA/19/245
Sodann beschloss der Ausschuss
für Planung und Umwelt einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu
empfehlen:
Die Verwaltung des Landkreises
Cloppenburg wird nachträglich beauftragt, gegenüber den Systemen im Sinne des §
3 Abs. 16 VerpackG durch Verwaltungsakt eine Rahmenvorgabe gemäß § 22 Abs. 2
VerpackG festzulegen.
Die Rahmenvorgabe ist wie
folgt auszugestalten:
1. Die Sammlung der LVP ist im Holsystem durchzuführen.
2. Die Sammlung der LVP hat unter Verwendung von Müllgroßbehältern (MGB),
DIN EN 840, mindestens in den Größen 240 Liter bzw. 1.100 Liter zu erfolgen.
Die MGB müssen eindeutig als Sammelbehälter für die LVP erkennbar sein. Je
Restabfallbehälter ist grundsätzlich ein 240 Liter MGB vorzusehen. Bei
abweichenden Bedarfen sind 1.100 Liter MGB zur Verfügung zu stellen.
3. Die Behälter sind im 14-täglichen Rhythmus zu entleeren. Die Abholung hat von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.
Kreisverwaltungsoberrat Meiners
informierte die Anwesenden über den Sachverhalt
gemäß Vorlage V-PLA/19/245.
Ergänzend dazu sei nun
hinsichtlich des derzeitigen Sachstandes zu berichten, dass mit E-Mail vom
06.03.2019 das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz (MU) die Landkreise über die Einstellung des Betriebs des Dualen
Systems Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG (RKD) zum 31.03.2019 in
Kenntnis gesetzt habe. Ein entsprechendes Schreiben der RKD sei am 13.03.2019
eingegangen.
Mit der Betriebseinstellung
verliere der Landkreis Cloppenburg seinen Verhandlungspartner für die Erarbeitung
einer Abstimmungsvereinbarung im Sinne des § 22 Abs. 1 VerpackG.
Wie aus entsprechenden
Mitteilungen des Systems Reclay Systems GmbH hervorgehe, trete dieser
Anbieter zur Sicherstellung der LVP-Ausschreibungen zunächst in die Funktion
des gemeinsamen Vertreters ein – derzeit jedoch noch nicht in die des
Verhandlungspartners für die Abstimmungsvereinbarung.
Aus Sicht der Verwaltung gehe man
davon aus, dass die geschilderten Ereignisse weder Auswirkung auf die in der
Vorlage angesprochenen Anhörung noch auf die Anordnung einer Rahmenvorgabe
haben würden. Beide richteten sich an die für das Gebiet des Landkreises
zuständigen Systeme und gingen daher jedem System direkt zu.
In Vorbereitung auf den
Verwaltungsakt zur Festsetzung der Rahmenvorgabe habe die Verwaltung den
Systemen gem. § 28 VwVfG vorab Gelegenheit gegeben, sich bis zum 11.03.2019
schriftlich zu der beabsichtigten Rahmenvorgabe zu äußern (Anhörung).
Dabei seien den Systemen folgende
Inhalte bekannt gegeben:
· Die Sammlung der LVP solle im Holsystem durchgeführt werden.
·
Die
Sammlung der LVP habe unter Verwendung von Müllgroßbehältern (MGB), DIN EN 840,
in den Größen 120, 240 bzw. 1.100 Liter zu erfolgen. Die MGB müssten eindeutig
für die LVP-Sammlung erkennbar sein. Je Restabfallbehälter sei grundsätzlich
ein 240 Liter MGB vorzusehen. Bei abweichenden Bedarfen seien 120 bzw. 1.100
Liter MGB zur Verfügung zu stellen.
·
Die
Behälter seien im 14-täglichen Rhythmus zu entleeren. Die Abholung habe von
Montag bis Freitag in der Zeit von 06.00 – 20.00 Uhr zu erfolgen.
Kreisverwaltungsoberrat Meiners erklärte, die Systeme interseroh
Dienstleistungs GmbH, Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH und
Reclay Systems GmbH von der Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch gemacht
hätten.
Während interseroh mit Blick auf die Vertretung durch RKD von einer
dezidierten Stellungnahme absehe, jedoch allgemein auf die Übergangsvorschrift
des § 35 VerpackG hinweise und den Eingriff in bestehende Verträge nicht
hinnehmen wolle, sehe Der Grüne Punkt in der Einführung der gelben Tonne eine
Erhöhung der Fehlwürfe und damit höhere Kosten. Daneben werde von diesem System
die Einführung der 120 l Tonne kritisch gesehen, während Reclay Systems gerade
die angepasste Bemessung der Tonnengröße fordere.
In der dem Ausschuss vorliegenden Beschlussempfehlung werde die 120 l
Tonne nicht genannt.
Insgesamt würden sich die Stellungnahmen auf die Übergangsvorschrift des
§ 35 Abs. 3 VerpackG berufen, die, wie es scheine, generell über zwei Jahre –
also vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 gesehen werde.
Festzustellen sei nun, dass die Systeme beabsichtigten, gegen andere
Auslegungen – und damit gegen die beabsichtigte Rahmenvorgabe des Landkreises
Cloppenburg - gerichtlich vorzugehen. Inwieweit dieses Vorgehen letztlich der
gewünschten Verzögerung in die Hände spiele, bleibe abzuwarten.
Zur Sichtweise der Verwaltung verwies Kreisverwaltungsoberrat Meiners
abschließend auf die Inhalte der Vorlage. Er ergänzte,
auch andere Kreise hätten Rahmenvorgaben gemacht. Diese Verfahren seien aber
noch ergebnisoffen. Es gebe bisher keine echte Entscheidung, der man sich
anschließen könne.
Kreisverwaltungsdirektor Meyer wies darauf hin, dass die Verwaltung
zeitlich sehr unter Druck stehe. Die Dualen Systeme hätten angekündigt, dass im
April die Ausschreibung für einen neuen Zeitraum stattfinden solle. Daher sei
es wichtig, dass jetzt entsprechend beschlossen werde und die Rahmenvorgabe vor
April schriftlich gegenüber den Systemen festgelegt werde. Der
Kreistagsbeschluss sei somit nur nachträglich am 4. April möglich. Er gehe
davon aus, dass die Dualen Systeme im Verfahren nicht nur das Tonnensystem,
sondern auch die angestrebte 14tägige Abfuhr auf den Prüfstand stellen würden.
Kreistagsabgeordneter Hackstedt erklärte, der Auftrag an die Verwaltung
sei die Verhandlung über die Einführung eines Mischsystems aus gelber Tonne und
gelbem Sack. Er dankte der Verwaltung für die unternommenen Bemühungen in diese
Richtung und beantragte, nun entsprechend der Beschlussempfehlung abzustimmen.
Auch Kreistagsabgeordneter Wesselmann sprach sich für die vorgeschlagene Beschlussfassung aus. Eine Akzeptanz der gelben Säcke sei nicht mehr gegeben. Leider werde man wohl von einem Rechtstreit ausgehen müssen.
Kreistagsabgeordneter Arkenau
sprach sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls für den Beschlussvorschlag aus.
Das Sammelsystem mit den gelben Säcken habe sich nicht bewährt. Die Umstellung
solle allerdings kostenneutral sein.
Hierauf entgegnete
Kreisverwaltungsoberrat Meiners, dass dies grundsätzlich der Fall sei. Die
Systeme seien allerdings bestrebt, nicht die gelbe Tonne einzuführen, da sie
wirtschaftlich teurer sei. Über den Verlauf der Verhandlungen werde der
Ausschuss weiter informiert werden.
Er wies ausdrücklich darauf
hin, dass die Rahmenvorgabe aus Gründen der Rechtssicherheit und aufgrund von
neueren Erkenntnissen möglicherweise noch angepasst werden müsse. Zum Beispiel
könnte es doch notwendig sein, die 120l Tonne zuzulassen.
Landrat Wimberg ergänzte, der
Landkreis sei im Grunde hier in zweiter Reihe beteiligt. Man könne nur den
Wunsch zur Einführung der gelben Tonne äußern, was auch der positiven Resonanz
in der Bevölkerung entspräche. Aus Sicht der dualen Systeme sei es
verständlich, dass man dort die ca. 1,6 Mio. Euro für die Anschaffung der gelben
Tonnen vermeiden möchte.