Beschluss: einstimmig beschlossen

Sodann beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg wird nachträglich beauftragt, gegenüber den Systemen im Sinne des § 3 Abs. 16 VerpackG durch Verwaltungsakt eine Rahmenvorgabe gemäß § 22 Abs. 2 VerpackG festzulegen.

Die Rahmenvorgabe ist wie folgt auszugestalten:

1.    Die Sammlung der LVP ist im Holsystem durchzuführen.

2.    Die Sammlung der LVP hat unter Verwendung von Müllgroßbehältern (MGB), DIN EN 840, mindestens in den Größen 240 Liter bzw. 1.100 Liter zu erfolgen. Die MGB müssen eindeutig als Sammelbehälter für die LVP erkennbar sein. Je Restabfallbehälter ist grundsätzlich ein 240 Liter MGB vorzusehen. Bei abweichenden Bedarfen sind 1.100 Liter MGB zur Verfügung zu stellen.

3.    Die Behälter sind im 14-täglichen Rhythmus zu entleeren. Die Abholung hat von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.  


Kreisverwaltungsoberrat Meiners informierte die Anwesenden über den Sachverhalt gemäß Vorlage V-PLA/19/245.

Ergänzend dazu sei nun hinsichtlich des derzeitigen Sachstandes zu berichten, dass mit E-Mail vom 06.03.2019 das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) die Landkreise über die Einstellung des Betriebs des Dualen Systems Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG (RKD) zum 31.03.2019 in Kenntnis gesetzt habe. Ein entsprechendes Schreiben der RKD sei am 13.03.2019 eingegangen.

Mit der Betriebseinstellung verliere der Landkreis Cloppenburg seinen Verhandlungspartner für die Erarbeitung einer Abstimmungsvereinbarung im Sinne des § 22 Abs. 1 VerpackG.

Wie aus entsprechenden Mitteilungen des Systems Reclay Systems GmbH hervorgehe, trete dieser Anbieter zur Sicherstellung der LVP-Ausschreibungen zunächst in die Funktion des gemeinsamen Vertreters ein – derzeit jedoch noch nicht in die des Verhandlungspartners für die Abstimmungsvereinbarung.

Aus Sicht der Verwaltung gehe man davon aus, dass die geschilderten Ereignisse weder Auswirkung auf die in der Vorlage angesprochenen Anhörung noch auf die Anordnung einer Rahmenvorgabe haben würden. Beide richteten sich an die für das Gebiet des Landkreises zuständigen Systeme und gingen daher jedem System direkt zu.

In Vorbereitung auf den Verwaltungsakt zur Festsetzung der Rahmenvorgabe habe die Verwaltung den Systemen gem. § 28 VwVfG vorab Gelegenheit gegeben, sich bis zum 11.03.2019 schriftlich zu der beabsichtigten Rahmenvorgabe zu äußern (Anhörung).

Dabei seien den Systemen folgende Inhalte bekannt gegeben:

·         Die Sammlung der LVP solle im Holsystem durchgeführt werden.

·         Die Sammlung der LVP habe unter Verwendung von Müllgroßbehältern (MGB), DIN EN 840, in den Größen 120, 240 bzw. 1.100 Liter zu erfolgen. Die MGB müssten eindeutig für die LVP-Sammlung erkennbar sein. Je Restabfallbehälter sei grundsätzlich ein 240 Liter MGB vorzusehen. Bei abweichenden Bedarfen seien 120 bzw. 1.100 Liter MGB zur Verfügung zu stellen.

·         Die Behälter seien im 14-täglichen Rhythmus zu entleeren. Die Abholung habe von Montag bis Freitag in der Zeit von 06.00 – 20.00 Uhr zu erfolgen.

Kreisverwaltungsoberrat Meiners erklärte, die Systeme interseroh Dienstleistungs GmbH, Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH und Reclay Systems GmbH von der Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch gemacht hätten.

Während interseroh mit Blick auf die Vertretung durch RKD von einer dezidierten Stellungnahme absehe, jedoch allgemein auf die Übergangsvorschrift des § 35 VerpackG hinweise und den Eingriff in bestehende Verträge nicht hinnehmen wolle, sehe Der Grüne Punkt in der Einführung der gelben Tonne eine Erhöhung der Fehlwürfe und damit höhere Kosten. Daneben werde von diesem System die Einführung der 120 l Tonne kritisch gesehen, während Reclay Systems gerade die angepasste Bemessung der Tonnengröße fordere.

In der dem Ausschuss vorliegenden Beschlussempfehlung werde die 120 l Tonne nicht genannt.

Insgesamt würden sich die Stellungnahmen auf die Übergangsvorschrift des § 35 Abs. 3 VerpackG berufen, die, wie es scheine, generell über zwei Jahre – also vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 gesehen werde.

Festzustellen sei nun, dass die Systeme beabsichtigten, gegen andere Auslegungen – und damit gegen die beabsichtigte Rahmenvorgabe des Landkreises Cloppenburg - gerichtlich vorzugehen. Inwieweit dieses Vorgehen letztlich der gewünschten Verzögerung in die Hände spiele, bleibe abzuwarten. 

Zur Sichtweise der Verwaltung verwies Kreisverwaltungsoberrat Meiners abschließend auf die Inhalte der Vorlage. Er ergänzte, auch andere Kreise hätten Rahmenvorgaben gemacht. Diese Verfahren seien aber noch ergebnisoffen. Es gebe bisher keine echte Entscheidung, der man sich anschließen könne.

Kreisverwaltungsdirektor Meyer wies darauf hin, dass die Verwaltung zeitlich sehr unter Druck stehe. Die Dualen Systeme hätten angekündigt, dass im April die Ausschreibung für einen neuen Zeitraum stattfinden solle. Daher sei es wichtig, dass jetzt entsprechend beschlossen werde und die Rahmenvorgabe vor April schriftlich gegenüber den Systemen festgelegt werde. Der Kreistagsbeschluss sei somit nur nachträglich am 4. April möglich. Er gehe davon aus, dass die Dualen Systeme im Verfahren nicht nur das Tonnensystem, sondern auch die angestrebte 14tägige Abfuhr auf den Prüfstand stellen würden.

Kreistagsabgeordneter Hackstedt erklärte, der Auftrag an die Verwaltung sei die Verhandlung über die Einführung eines Mischsystems aus gelber Tonne und gelbem Sack. Er dankte der Verwaltung für die unternommenen Bemühungen in diese Richtung und beantragte, nun entsprechend der Beschlussempfehlung abzustimmen.

Auch Kreistagsabgeordneter Wesselmann sprach sich für die vorgeschlagene Beschlussfassung aus. Eine Akzeptanz der gelben Säcke sei nicht mehr gegeben. Leider werde man wohl von einem Rechtstreit ausgehen müssen. 

Kreistagsabgeordneter Arkenau sprach sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls für den Beschlussvorschlag aus. Das Sammelsystem mit den gelben Säcken habe sich nicht bewährt. Die Umstellung solle allerdings kostenneutral sein.

Hierauf entgegnete Kreisverwaltungsoberrat Meiners, dass dies grundsätzlich der Fall sei. Die Systeme seien allerdings bestrebt, nicht die gelbe Tonne einzuführen, da sie wirtschaftlich teurer sei. Über den Verlauf der Verhandlungen werde der Ausschuss weiter informiert werden.

Er wies ausdrücklich darauf hin, dass die Rahmenvorgabe aus Gründen der Rechtssicherheit und aufgrund von neueren Erkenntnissen möglicherweise noch angepasst werden müsse. Zum Beispiel könnte es doch notwendig sein, die 120l Tonne zuzulassen.

Landrat Wimberg ergänzte, der Landkreis sei im Grunde hier in zweiter Reihe beteiligt. Man könne nur den Wunsch zur Einführung der gelben Tonne äußern, was auch der positiven Resonanz in der Bevölkerung entspräche. Aus Sicht der dualen Systeme sei es verständlich, dass man dort die ca. 1,6 Mio. Euro für die Anschaffung der gelben Tonnen vermeiden möchte.