Kreisverwaltungsoberrätin
Lottmann trug entsprechend der Vorlage vor und betonte, daß die
Erziehungsberatung eine Pflichtaufgabe des Landkreises Cloppenburg als öffentlicher
Jugendhilfeträger ist, der diese Aufgabe auf einen Träger der freien
Jugendhilfe übertragen kann.
Mit
Verweis auf Wirtschaftspläne, die vorab von der Erziehungsberatungsstelle
vorgelegt worden waren und die geführten Gespräche zu den steigenden Sachkosten
und Tariferhöhungen konstatierte Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann die
plausible Darlegung des Zuwendungsbedarfs. Ferner habe auch der
Landescaritasverband seinen Zuschuss für die Jahre 2020/21 erhöht.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wurde einstimmig
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der
Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung Edith Stein zur Finanzierung der
Psychologischen Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle für die
Haushaltsjahre 2019 bis 2021 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 591.438,00
EUR.