Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage vor und betonte, daß die Erziehungsberatung eine Pflichtaufgabe des Landkreises Cloppenburg als öffentlicher Jugendhilfeträger ist, der diese Aufgabe auf einen Träger der freien Jugendhilfe übertragen kann. 

Mit Verweis auf Wirtschaftspläne, die vorab von der Erziehungsberatungsstelle vorgelegt worden waren und die geführten Gespräche zu den steigenden Sachkosten und Tariferhöhungen konstatierte Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann die plausible Darlegung des Zuwendungsbedarfs. Ferner habe auch der Landescaritasverband seinen Zuschuss für die Jahre 2020/21 erhöht.

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung Edith Stein zur Finanzierung der Psychologischen Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 591.438,00 EUR.