Kreisverwaltungsoberrätin
Lottmann trug entsprechend der Vorlage vor und wies auf den entsprechenden
Kreistagsbeschluss hin, wonach die Kindergartenbedarfsplanung den Kommunen
Orientierungshilfe biete, die Organisationshoheit jedoch bei den Städten und
Gemeinden aus Gründen einer effizienten Bedarfsdeckung vor Ort läge.
Ferner
stellte Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann heraus, dass der Anteil der
sechsjährigen Kinder gestiegen sei. Es empfehle sich vor dem Hintergrund der in
Kraft getretenen Regelung der flexiblen Einschulung, dieses im Auge zu
behalten.
Im
Rahmen der üblichen Abstimmung der Kindergartenbedarfsplanung mit den Städten
und Gemeinden wurde festgestellt, dass Kinder aus Flüchtlingsfamilien mit
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder noch anhängigen Asylverfahren
mittlerweile vollumfänglich regulär bei den Kommunen gemeldet sind und daher
nur noch informatorisch im Kindergartenbedarfsplan aufgeführt wurden.
Kreistagsabgeordneter
Schmidt merkte an, dass die Altersübersicht zur Kindergartenbedarfsplanung für
den Kindergarten St. Andreas in Cloppenburg 50 sechsjährige Kinder ausweise.
Dies sei im Vergleich zu allen anderen Kindergärten extrem hoch und ggf.
falsch.
Anmerkung: Eine nachgängige Überprüfung
hat ergeben, dass hier Hortkinder im Alter von sechs Jahren und älter
versehentlich mit dazugerechnet worden waren. Tatsächlich sind hier nur 3
Kinder zu berücksichtigen, die Altersübersicht wurde angepasst.
Insgesamt,
so Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann, sei das Fehl der Betreuungsplätze im
Kreisgebiet von über 800 auf unter 500 gesunken.