Mit Datum vom 14.12.2018 stellte die Gruppe GRÜNE/UWG im Hinblick auf die in der Presse thematisierten Tuberkulose-Erkrankungen folgende Anfrage:

 

1.       Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Tuberkulose-Erkrankungen?

 

2.       Welche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit hat die Kreisverwaltung bereits getroffen, welche Maßnahmen werden aktuell getroffen und welche Maßnahmen erscheinen noch denkbar?

 

Erster Kreisrat Frische beantwortete diese Anfrage wie folgt:

 

„Grundsätzlich zum näheren Verständnis ist zu erwähnen, dass Tuberkulose durch Bakterien ausgelöst wird. Die Erreger befallen überwiegend die Lunge und lösen als erstes Zeichen unter anderem Husten aus, können aber auch fast jedes andere Organ betreffen und schwere Erkrankungen auslösen. In den meisten Fällen bricht die Krankheit jedoch nicht aus. In Deutschland ging die Zahl der Tuberkulose-Fälle in den letzten Jahrzehnten stetig zurück. Der Grund dafür sind verbesserte Lebensumstände sowie eine wirksame Therapie der Krankheit.

 

Tuberkulose wird meist von Mensch zu Mensch übertragen: bei einer offenen Lungentuberkulose scheiden Erkrankte die Erreger vor allem beim Husten und Niesen aus. Dabei gelangen feinste erregerhaltige Tröpfchen (sogenannte Aerosole) in die Luft und können anschließend von anderen Menschen eingeatmet werden. Tuberkulose ist nicht hochansteckend. Ob es zu einer Ansteckung kommt, hängt unter anderem davon ab, wie lange und intensiv der Kontakt mit Erkrankten war und wie empfänglich die Person für eine Infektion ist, z. B. durch Vorerkrankungen, insbesondere mit Reduktion des Immunsystems.

 

Die Erkrankung beginnt in der Regel mit unspezifischen Beschwerden wie Müdigkeit und Abgeschlagenheit. Es können zudem Fieber, Appetitmangel mit ungewolltem Gewichtsverlust und nächtliches Schwitzen auftreten. Typische Beschwerden sind auch länger bestehender Husten, gelegentlich mit blutigem Auswurf und Schmerzen beim Atmen.

 

 

Aktuell sieht die Situation so aus, dass in zwei fleischverarbeitenden Betrieben (Vion, Danish Crown) Personen festgestellt wurden, die an offener Lungentuberkulose litten. Die betroffenen Personen von Vion waren im Landkreis Cloppenburg ansässig, somit lag die Zuständigkeit beim Gesundheitsamt des Landkreises Cloppenburg. Die Betroffenen bei Danish Crown wohnen im Landkreis Osnabrück, daher wird dieser Fall durch das Gesundheitsamt des Landkreises Osnabrück abgearbeitet.

 

Bei entsprechenden Meldungen werden grundsätzlich Umgebungsuntersuchungen im privaten wie auch beruflichen Umfeld durchgeführt. Gemäß den Vorgaben des DZK (Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose) wird versucht, Personen zu ermitteln, die sich eventuell infiziert haben könnten. Im Fall Vion ließen sich so 96 Personen ermitteln, die daraufhin mittels eines Bluttestes weiter untersucht wurden. Bei 60 Personen wurde ein positives Ergebnis angezeigt. Diese werden am Mittwoch, den 19.12.2018 bei Herrn Dr. Naber in Cloppenburg vorgestellt und fachärztlich untersucht. Anhand der dort erhobenen Befunde erfolgt eventuell eine präventive Therapie, andernfalls ist eine erneute Untersuchung im Abstand von 3-9 Monaten erforderlich. Im Fall Danish Crown wurden alle ermittelten Umgebungspersonen direkt zum Röntgen geschickt, ein positiver Befund wurde nicht festgestellt. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass auch diese Aussagekraft kritisch zu werten ist, hier ist eine erneute Röntgenuntersuchung im Abstand von 3-9 Monaten erforderlich.

 

Auch wenn eine Übertragung des Tuberkulose-Erregers im Arbeitsumfeld ausgeschlossen ist, wird der Landkreis Cloppenburg seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Schlachthöfen eine Testung anbieten, um im Rahmen der Fürsorgepflicht bestehenden Sorgen und Unsicherheiten zu begegnen.“

 

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann fragte nach, ob es einen Zusammenhang der Erkrankungsfälle mit schlechten Arbeits- und Wohnbedingungen gäbe und ob die Wohnungen der Erkrankten untersucht worden seien.

 

Erster Kreisrat Frische teilte mit, schlechte Arbeitsbedingungen lägen nicht vor. Diese würden ständig kontrolliert. Die Wohnbedingungen würden laufend durch das Bauamt der Kreisverwaltung untersucht. Die rechtlichen Bedingungen würden eingehalten werden. Falls diesbezüglich Mängel festgestellt würden, würden entsprechende Maßnahmen ergriffen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erkundigte sich, ob das Arbeitsumfeld tatsächlich einwandfrei sei. Ihrer Auffassung nach würde die Antwort auf die Anfrage der Gruppe GRÜNE/UWG zum Tierschutz in Schlachthöfen, die dem Protokoll des Ausschusses für Planung und Umwelt vom 22.11.2018 als Anlage beigefügt sei, etwas anderes aussagen.

 

Erster Kreisrat Frische erklärte, das Arbeitsumfeld sei einwandfrei; dieses würde auch ständig durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung kontrolliert. Es gäbe immer mal wieder Mängel, die sanktioniert würden und in der besagten Liste aufgeführt seien.