Der Kreistag beschloss einstimmig, die
Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg für Aufgaben
nach dem
- Bildungspaket (§ 6b BKGG)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII),
- Wohngeldgesetz (WoGG) und
entsprechend den vorliegenden
Vereinbarungsentwürfen fortzusetzen.
Die Laufzeit der Vereinbarungen für die
Bereiche Bildungspaket und SGB XII beträgt 3 Jahre. Die Laufzeit der Vereinbarung
zum Wohngeld wird auf 1 Jahr befristet, um die Höhe der Pauschale in 2019 zu
überprüfen.
Kreistagsabgeordneter Dr. Sebastian Vaske, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SOZ/18/088 vor.