Der Kreistag beschloss einstimmig, die Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg für Aufgaben nach dem

- Bildungspaket (§ 6b BKGG)

- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII),

- Wohngeldgesetz (WoGG) und

entsprechend den vorliegenden Vereinbarungsentwürfen fortzusetzen.

Die Laufzeit der Vereinbarungen für die Bereiche Bildungspaket und SGB XII beträgt 3 Jahre. Die Laufzeit der Vereinbarung zum Wohngeld wird auf 1 Jahr befristet, um die Höhe der Pauschale in 2019 zu überprüfen.

 

 


Kreistagsabgeordneter Dr. Sebastian Vaske, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SOZ/18/088 vor.