Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei 3
Gegenstimmen, die Wertgrenze für Investitionen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1
KomHKVO auf 1,5 Mio. EUR festzusetzen. Die Kreisverwaltung soll nach drei
Jahren eine Evaluierung durchführen um festzustellen, wie viele Fälle oberhalb
dieser Grenze lagen und ob die Höhe der Wertgrenze angemessen ist.
Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/18/495 vor.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, teilte mit, ihre Gruppe zöge es vor, die Wertgrenze für Investitionen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO auf 1 Mio. EUR festzusetzen.