Der Kreistag nahm einstimmig den Antrag der Stadt
Friesoythe auf Verleihung der Rechtsstellung einer selbständigen Stadt gemäß §
12 Abs. 2 NGO zustimmend zur Kenntnis.
Dem damit verbundenen Antrag der Stadt Friesoythe auf
Rückübertragung der Aufgaben der Rechnungsprüfung gemäß § 122 NGO bzw. ab
01.11.2011 gemäß § 153 Abs. 2 NKomVG auf den Landkreis Cloppenburg gegen
Entschädigung und damit dem Abschluss eines entsprechenden
öffentlich-rechtlichen Vertrages (Zweckvereinbarung) wurde einstimmig
zugestimmt.
Ausschuss: Kreisausschuss am 30.08.2011
Landrat Eveslage trug den Sachverhalt vor.