Zu Beginn erläuterte Kreisrat Varnhorn, dass das vorliegende Schreiben der Gruppe Grüne/ UWG vom 16.08.2018 als Anfrage im Sinne von § 15 Absatz 2 der Geschäftsordnung anzusehen sei. Diese sei demnach mündlich zu beantworten. Im Gegensatz zu Sachanträgen seien Anfragen nicht ins Kreisinformationssystem einzustellen. Eine Vorbefassung durch die Kreistagsabgeordneten sei nicht notwendig, da keine Beschlussfassung erfolge.

Die Anfrage ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Leitender Veterinärdirektor Dr. Paschertz beantwortete Anfrage.

Die Antworten sind ebenfalls dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Kreistagsabgeordneter Wesselmann fragte anschließend, wie der Landkreis zur Videoüberwachung in den Betrieben stehe.

Hierauf entgegnete Leitender Veterinärdirektor Dr. Paschertz, der Landkreis würde grundsätzlich die Videoüberwachung begrüßen. Man müsse sich aber darüber im Klaren sein, dass dies allein nicht ausreichend sei. Bestimmte Dinge seien nur direkt am Tier zu erkennen.

Auf Rückfrage des Abgeordneten Arkenau ergänzte er, dass unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben eine Videoüberwachung ggfls. angeordnet werden könne. Dies prüfe zurzeit das Ministerium. Die Betriebe seien seiner Ansicht nach durchaus bereit, dies mitzutragen.

Abschließend wie er darauf hin, dass dem Protokoll eine detaillierte Aufschlüsselung der Verstöße als Anlage beigelegt werde. Die Anlage ist beigefügt.

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.