Der Antrag der Gruppe Grüne /UWG vom 25.10.2018 zum Schutz der Wallhecken im Landkreis Cloppenburg wurde mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen vom Ausschuss für Planung und Umwelt abgelehnt. Dem Kreistag wurde eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Fortsetzung der Kartierung mit studentischen Praktikanten soll fortgeführt und die Richtlinie zur Wallheckenförderung überarbeitet und angepasst werden.

 

 


Kreisverwaltungsoberrat Meiners trug den Sachverhalt aus Sicht der Kreisverwaltung zum Antrag der Gruppe Grüne /UWG gemäß Vorlage V-PLA/18/237 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann entgegnete hierauf, er teile die Ansicht der Verwaltung nicht. Die vorhandene Kartierung aus den 80er Jahren sei zu alt und kein aktueller Zustandsbericht. Wenn damals eine Kartierung möglich gewesen sei, müsse dies nun auch machbar sein. Ziel des Antrages und der Vorschläge sei es, konkrete Maßnahmen zu initiieren, um mehr Grün in den Landkreis zu bekommen und den Schutz der Wallhecken voranzubringen. Mehr als die Hälfte aller Wallhecken sei nicht in einem guten Zustand, das vorhandene Wallheckenprogramm werde nicht angenommen. Er sehe derzeit kein anderes Instrument zum Schutz und zur Entwicklung der Wallhecken.

 

Hierzu informierte Kreisverwaltungsdirektor Meyer, dass die Kartierarbeiten in den 80er Jahren in einer mehrjährigen Aktion mit ABM- Kräften durchgeführt worden seien.

Im Übrigen treffe es sicherlich zu, dass viele Wallhecken in einem verbesserungsbedürftigen Zustand seien. Dabei sei zu beachten, dass es z. B. bei einem Durchwachsen der Wallhecken keine Handhabe gegen den Eigentümer gebe. Die natürliche Fortentwicklung der Wallhecken unterliege keiner gesetzlichen Regelung.

 

Kreistagsabgeordneter Arkenau erklärte, er bringe dem Antrag viel Sympathie entgegen und sehe auch die Notwendigkeit einer Kartierung. Allerdings seien nach seiner Ansicht die Kosten der Kartierung aufgrund der Größe des Kreisgebietes wahrscheinlich immens. Es werde kaum möglich sein, eine derartige Kartierung durchzuführen.

 

Kreistagsabgeordneter Götting erklärte, er halte die Kartierung nicht für notwendig. In den Flächenanträgen nach dem landwirtschaftlichen Prämienrecht seien diese Landschaftselemente bereits eingetragen. Kontrollen führe hier die Landwirtschaftskammer regelmäßig durch. Entfernte Elemente müssten wiederhergestellt werden und würden zusätzlich zu Prämienkürzungen führen.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, verwies darauf, dass die Eigentumsrechte zu beachten seien und niemand gezwungen werden könne, seine Wallhecken zum Beispiel durch die Entnahme großer Bäume positiv zu entwickeln.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer erklärte, die Kartierung in den 80er Jahren habe nicht zu einer Verbesserung der Wallhecken geführt. Dies sei auch von einer neuen Kartierung nicht zu erwarten.