Sitzung: 22.11.2018 Ausschuss für Planung und Umwelt
Vorlage: V-PLA/18/237
Der Antrag der Gruppe Grüne /UWG vom 25.10.2018 zum Schutz der
Wallhecken im Landkreis Cloppenburg wurde mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 2
Enthaltungen vom Ausschuss für Planung und Umwelt abgelehnt. Dem Kreistag wurde
eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Fortsetzung der Kartierung mit
studentischen Praktikanten soll fortgeführt und die Richtlinie zur
Wallheckenförderung überarbeitet und angepasst werden.
Kreisverwaltungsoberrat Meiners trug den Sachverhalt aus
Sicht der Kreisverwaltung zum Antrag der Gruppe Grüne /UWG gemäß Vorlage V-PLA/18/237 vor.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann entgegnete hierauf, er
teile die Ansicht der Verwaltung nicht. Die vorhandene Kartierung aus den 80er
Jahren sei zu alt und kein aktueller Zustandsbericht. Wenn damals eine
Kartierung möglich gewesen sei, müsse dies nun auch machbar sein. Ziel des
Antrages und der Vorschläge sei es, konkrete Maßnahmen zu initiieren, um mehr
Grün in den Landkreis zu bekommen und den Schutz der Wallhecken voranzubringen.
Mehr als die Hälfte aller Wallhecken sei nicht in einem guten Zustand, das
vorhandene Wallheckenprogramm werde nicht angenommen. Er sehe derzeit kein
anderes Instrument zum Schutz und zur Entwicklung der Wallhecken.
Hierzu informierte Kreisverwaltungsdirektor Meyer, dass
die Kartierarbeiten in den 80er Jahren in einer mehrjährigen Aktion mit ABM-
Kräften durchgeführt worden seien.
Im Übrigen treffe es sicherlich zu, dass viele Wallhecken
in einem verbesserungsbedürftigen Zustand seien. Dabei sei zu beachten, dass es
z. B. bei einem Durchwachsen der Wallhecken keine Handhabe gegen den Eigentümer
gebe. Die natürliche Fortentwicklung der Wallhecken unterliege keiner
gesetzlichen Regelung.
Kreistagsabgeordneter Arkenau erklärte, er bringe dem
Antrag viel Sympathie entgegen und sehe auch die Notwendigkeit einer
Kartierung. Allerdings seien nach seiner Ansicht die Kosten der Kartierung
aufgrund der Größe des Kreisgebietes wahrscheinlich immens. Es werde kaum
möglich sein, eine derartige Kartierung durchzuführen.
Kreistagsabgeordneter Götting erklärte, er halte die
Kartierung nicht für notwendig. In den Flächenanträgen nach dem
landwirtschaftlichen Prämienrecht seien diese Landschaftselemente bereits
eingetragen. Kontrollen führe hier die Landwirtschaftskammer regelmäßig durch.
Entfernte Elemente müssten wiederhergestellt werden und würden zusätzlich zu
Prämienkürzungen führen.
Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf,
verwies darauf, dass die Eigentumsrechte zu beachten seien und niemand
gezwungen werden könne, seine Wallhecken zum Beispiel durch die Entnahme großer
Bäume positiv zu entwickeln.
Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer erklärte, die
Kartierung in den 80er Jahren habe nicht zu einer Verbesserung der Wallhecken
geführt. Dies sei auch von einer neuen Kartierung nicht zu erwarten.