Sitzung: 22.11.2018 Ausschuss für Planung und Umwelt
Vorlage: V-PLA/18/235
Kreisverwaltungsdirektor
Meyer informierte die Anwesenden über den Sachstand beim Netzausbau Strom.
Raumordnungsverfahren für den Trassenkorridor im Abschnitt der Maßnahme
51a (Conneforde – Cloppenburg Ost)
Für dieses Verfahren sei
die Landesplanerische Feststellung durch das Amt für regionale
Landesentwicklung in Oldenburg am 22.10.2018 veröffentlicht worden. Als
raumverträglichste Variante würden darin der Vorzugskorridor C (Korridor
entlang der vorhandenen 220kV Leitung im Landkreis Cloppenburg) sowie die
Suchräume für Umspannwerke und Konverter in Nikolausdorf und Nutteln
festgestellt.
Der Landkreis Cloppenburg
und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinde Emstek
hätten am 31.08.2017 eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Verfahren abgegeben
und diese im Rahmen des Erörterungstermins am 17.04.2018 auch entsprechend
vertreten.
Die Landesplanerische
Feststellung sehe über die in den Antragsunterlagen vorgesehenen
Erdkabelabschnitte eine Teilerdverkabelung für die Engstelle Nr. 16
(Beverbruch) vor, sofern die Trasse östlich an Beverbruch entlang geführt
werde. Im Rahmen des Erörterungstermins habe die Vorhabenträgerin Überlegungen
zur konkreteren Verortung der Anlagen im Suchraum Nikolausdorf zwischen den
Siedlungsgebieten Garrel und Beverbruch vorgestellt. Hiermit würde die
Engstelle Nr.16 vermieden, es würde sich aber eine neue Engstelle im Zuge der
nördlichen Heranführung der Leitung an diesen Standort ergeben. Hier werde die
Vorhabenträgerin für das Planfeststellungsverfahren einen
Teilerdverkabelungsabschnitt entwickeln. Nach Süden würden die 110- und die
380-kV-Leitung auf gemeinsamen Masten als Freileitung geführt. Die Leitung
würde südlich der Engstelle Nr. 17 „Dickes Bruch“ in den Korridor C einmünden,
so dass diese Engstelle umgangen würde.
Für die Engstelle Nr.20
(Cloppenburg Ost) werde die Prüfung einer Erdverkabelung im
Planfeststellungsverfahren vorgegeben.
In der Gesamtschau würde die
Bündelung mit bestehender Netzinfrastruktur im Korridor C und die geringere
Gesamtlänge im Zusammenspiel mit den festgelegten Umspannwerksstandorten als
raumverträglicher gegenüber der Autobahnvariante eingeschätzt.
Entscheidungsrelevant seien insbesondere die Belange Mensch (Wohnen und
Erholung/Tourismus) sowie Natur und Landschaft (Tiere, Pflanzen und biologische
Vielfalt sowie Landschaftsbild) betrachtet worden.
Nach Aussage von
Kreisverwaltungsdirektor Meyer befinde sich das Planfeststellungsverfahren
derzeit in der Vorbereitung. Die Vorhabenträgerin habe am 16.11.2018 im Rahmen
eines Dialogforums den weiteren Terminplan für das Projekt vorgestellt. Die
Planfeststellungsunterlagen würden aktuell erstellt. Das Verfahren solle Ende
2019 starten. Ab Anfang 2019 werde es öffentliche Infomärkte zum Planungsstand
(Trassierung) geben. Vorher würden Abstimmungsgespräche mit den Gemeinden
angeboten.
Raumordnungsverfahren für den Trassenkorridor im Abschnitt der Maßnahme
51b (Cloppenburg Ost – Merzen)
Kreisverwaltungsdirektor
Meyer führte hierzu aus, dass derzeit die Prüfung der Eingaben und die
Vorbereitung eines Erörterungstermins beim Amt für Regionale Landesentwicklung
in Oldenburg stattfinde. Der Erörterungstermin finde am 06.12. und ggf.
07.12.2018 im Saal Kellermann in Essen/Oldb. statt. Evtl. sei im kommenden Jahr
mit der Planfeststellung zu rechnen.
Raumordnungsverfahren Höchstspannungsgleichstromtrasse Hilgenriedersiel
- Cloppenburg
Hierzu informierte
Kreisverwaltungsdirektor Meyer die Anwesenden darüber, dass nach der
Landesplanerischen Feststellung für CCM 51a auch mit der Landesplanerischen
Feststellung für das Vorhaben Hilgenriedersiel-Cloppenburg für den noch
ausstehenden Teilbereich von der Kreisgrenze bis zum Netzverknüpfungspunkt
Cloppenburg zu rechnen sei. In der vorliegenden Landesplanerischen Feststellung
werde dazu ausgeführt, dass sich der Netzanschluss der HGÜ-Trasse mittels
Konverter an die geplante 380-kV-Leitung in unmittelbarer Nähe eines
Umspannwerkes aufdränge. Für den Netzanschluss kämen die beiden Suchräume
Nikolausdorf und Nutteln in Betracht. Der Bau des erforderlichen Konverters im
Suchraum Nikolausdorf sei dabei die raum- und umweltverträglichere Variante, da
dieser im Vergleich zu Nutteln größer sei und damit insbesondere größere
Abstände zu Wohngebäuden eingehalten werden könnten. Weiterhin sei bei einer
Anbindung im Raum Nikolausdorf die Streckenlänge der Offshore-Anbindung im
Vergleich zu Nutteln kürzer.
Die Aspekte seien in der noch ausstehenden Landesplanerischen Feststellung
vertieft zu prüfen.
Auf die Rückfrage des Kreistagsabgeordneter Hackstedt, inwieweit die Landesplanerische Feststellung bindend sei, entgegnete Kreisverwaltungsdirektor Meyer, dass geringfügige Abweichungen möglich seien, diese aber begründet werden müssten.
Der Ausschuss für Planung und
Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.