Kreisverwaltungsdirektor Meyer informierte die Anwesenden über den Sachstand beim Netzausbau Strom.

Raumordnungsverfahren für den Trassenkorridor im Abschnitt der Maßnahme 51a (Conneforde – Cloppenburg Ost)

Für dieses Verfahren sei die Landesplanerische Feststellung durch das Amt für regionale Landesentwicklung in Oldenburg am 22.10.2018 veröffentlicht worden. Als raumverträglichste Variante würden darin der Vorzugskorridor C (Korridor entlang der vorhandenen 220kV Leitung im Landkreis Cloppenburg) sowie die Suchräume für Umspannwerke und Konverter in Nikolausdorf und Nutteln festgestellt.

Der Landkreis Cloppenburg und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinde Emstek hätten am 31.08.2017 eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Verfahren abgegeben und diese im Rahmen des Erörterungstermins am 17.04.2018 auch entsprechend vertreten.

Die Landesplanerische Feststellung sehe über die in den Antragsunterlagen vorgesehenen Erdkabelabschnitte eine Teilerdverkabelung für die Engstelle Nr. 16 (Beverbruch) vor, sofern die Trasse östlich an Beverbruch entlang geführt werde. Im Rahmen des Erörterungstermins habe die Vorhabenträgerin Überlegungen zur konkreteren Verortung der Anlagen im Suchraum Nikolausdorf zwischen den Siedlungsgebieten Garrel und Beverbruch vorgestellt. Hiermit würde die Engstelle Nr.16 vermieden, es würde sich aber eine neue Engstelle im Zuge der nördlichen Heranführung der Leitung an diesen Standort ergeben. Hier werde die Vorhabenträgerin für das Planfeststellungsverfahren einen Teilerdverkabelungsabschnitt entwickeln. Nach Süden würden die 110- und die 380-kV-Leitung auf gemeinsamen Masten als Freileitung geführt. Die Leitung würde südlich der Engstelle Nr. 17 „Dickes Bruch“ in den Korridor C einmünden, so dass diese Engstelle umgangen würde.

Für die Engstelle Nr.20 (Cloppenburg Ost) werde die Prüfung einer Erdverkabelung im Planfeststellungsverfahren vorgegeben.

In der Gesamtschau würde die Bündelung mit bestehender Netzinfrastruktur im Korridor C und die geringere Gesamtlänge im Zusammenspiel mit den festgelegten Umspannwerksstandorten als raumverträglicher gegenüber der Autobahnvariante eingeschätzt. Entscheidungsrelevant seien insbesondere die Belange Mensch (Wohnen und Erholung/Tourismus) sowie Natur und Landschaft (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild) betrachtet worden.

Nach Aussage von Kreisverwaltungsdirektor Meyer befinde sich das Planfeststellungsverfahren derzeit in der Vorbereitung. Die Vorhabenträgerin habe am 16.11.2018 im Rahmen eines Dialogforums den weiteren Terminplan für das Projekt vorgestellt. Die Planfeststellungsunterlagen würden aktuell erstellt. Das Verfahren solle Ende 2019 starten. Ab Anfang 2019 werde es öffentliche Infomärkte zum Planungsstand (Trassierung) geben. Vorher würden Abstimmungsgespräche mit den Gemeinden angeboten.

Raumordnungsverfahren für den Trassenkorridor im Abschnitt der Maßnahme 51b (Cloppenburg Ost – Merzen)

Kreisverwaltungsdirektor Meyer führte hierzu aus, dass derzeit die Prüfung der Eingaben und die Vorbereitung eines Erörterungstermins beim Amt für Regionale Landesentwicklung in Oldenburg stattfinde. Der Erörterungstermin finde am 06.12. und ggf. 07.12.2018 im Saal Kellermann in Essen/Oldb. statt. Evtl. sei im kommenden Jahr mit der Planfeststellung zu rechnen.

Raumordnungsverfahren Höchstspannungsgleichstromtrasse Hilgenriedersiel - Cloppenburg

Hierzu informierte Kreisverwaltungsdirektor Meyer die Anwesenden darüber, dass nach der Landesplanerischen Feststellung für CCM 51a auch mit der Landesplanerischen Feststellung für das Vorhaben Hilgenriedersiel-Cloppenburg für den noch ausstehenden Teilbereich von der Kreisgrenze bis zum Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg zu rechnen sei. In der vorliegenden Landesplanerischen Feststellung werde dazu ausgeführt, dass sich der Netzanschluss der HGÜ-Trasse mittels Konverter an die geplante 380-kV-Leitung in unmittelbarer Nähe eines Umspannwerkes aufdränge. Für den Netzanschluss kämen die beiden Suchräume Nikolausdorf und Nutteln in Betracht. Der Bau des erforderlichen Konverters im Suchraum Nikolausdorf sei dabei die raum- und umweltverträglichere Variante, da dieser im Vergleich zu Nutteln größer sei und damit insbesondere größere Abstände zu Wohngebäuden eingehalten werden könnten. Weiterhin sei bei einer Anbindung im Raum Nikolausdorf die Streckenlänge der Offshore-Anbindung im Vergleich zu Nutteln kürzer.

Die Aspekte seien in der noch ausstehenden Landesplanerischen Feststellung vertieft zu prüfen.

Auf die Rückfrage des Kreistagsabgeordneter Hackstedt, inwieweit die Landesplanerische Feststellung bindend sei, entgegnete Kreisverwaltungsdirektor Meyer, dass geringfügige Abweichungen möglich seien, diese aber begründet werden müssten.

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.