Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt sodann einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Der anliegende Entwurf eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Landkreis Cloppenburg wird – ergänzt um die Ergebnisse der noch laufenden Ergänzungsstudie für den Bereich Glas/ Porzellan/ Keramik/ Hausrat/ Einrichtungszubehör – ins Beteiligungsverfahren gegeben (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange).


Kreisverwaltungsdirektor Meyer verwies entsprechend der Vorlage V-PLA/18/227 auf die Notwendigkeit der Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Landkreis Cloppenburg. Der Auftrag sei nach der Beschlussfassung durch den Kreistag im Herbst 2017 erteilt worden. Nunmehr liege der Konzeptentwurf vor und werde von Herrn Nussbaum vom Büro Stadt + Handel vorgestellt. Die Einleitung des Beteiligungsverfahrens mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange dränge aus Sicht der Stadt Cloppenburg, damit einem potentiellen Investor signalisiert werden könne, ob dessen Projekt realisiert werden könne.

Er wies darauf hin, dass der Konzeptentwurf noch nicht vollständig fertiggestellt sei. Es fehle die derzeit noch laufende Ergänzungsstudie für den Bereich Glas/ Porzellan/ Keramik/ Hausrat/ Einrichtungszubehör sowie zum Kongruenzgebot, die Anfang Dezember vorgelegt und somit bei der Beschlussfassung durch den Kreistag als Bestandteil des Gesamtkonzeptes mit beschlossen werden solle.

Er informierte weiterhin darüber, dass es zwei Kommunalhearings gegeben habe, in deren Rahmen die kreisangehörigen Kommunen beteiligt worden seien. Nunmehr gehe es darum, die Trägerbeteiligung auf den Weg zu bringen.

Im Folgenden stellte Herr Nussbaum vom Büro Stadt + Handel die wesentlichen Analyseergebnisse des Konzeptentwurfes vor.

Wichtigster Grund des Konzeptes sei die Schaffung einer fundierten behördlichen Beurteilungsgrundlage für ein Möbelvorhaben im Mittelzentrum Cloppenburg. Hierzu sei eine Vollerhebung des Einzelhandelsbestandes im Landkreis Cloppenburg vorgenommen worden.

Die Angebotsanalyse umfasse 926 Betriebe und 360.000 qm Kauffläche im Landkreis Cloppenburg.

Im Rahmen des Auftrages sei jeder Betrieb nach Größe und städtebaulicher Lage erfasst und die Raumverträglichkeit des Möbelbetriebes dazu im Rahmen einer städtebaulichen Analyse abgeprüft worden. Ein Vergleich der Verkaufsflächenpotentiale habe gezeigt, dass Potential für ein Möbelhaus und entsprechende Randsortimente vorhanden sei.

In einem zweiten Schritt seien zentrenrelevante Sortimente ermittelt und eine regionale Sortimentsliste für den Landkreis Cloppenburg erstellt worden.

Für die beiden Städte Cloppenburg und Friesoythe seien mittelzentrale Kongruenzräume abgegrenzt worden. Aus regionaler Sicht erscheine die Ansiedlung eines Möbelhauses im Raum Cloppenburg als zielführend.

Insgesamt ergäbe sich unter Berücksichtigung der Raumverträglichkeit und der Marktanforderungen der Betreiber ein Orientierungswert von bis zu 600qm für die o.a. Randsortimente.

Die noch laufende Ergänzungsstudie werde für den Bereich Glas/ Porzellan/ Keramik/ Hausrat/ Einrichtungsgegenstände die Raumverträglichkeit beurteilen und die Einhaltung des Kongruenzgebotes sowie die konkrete absatzwirtschaftliche und städtebauliche Verträglichkeit des Möbelvorhabens klären.

Zum weiteren Vorgehen erläuterte Herr Nussbaum, dass nach Vorlage der Ergänzungsstudie die Beschlussfassung zur Träger- und Behördenbeteiligung vorgesehen sei. Danach folge die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und letztendlich der Konzeptbeschluss zum Regionalen Einzelhandelskonzept.