Kreisverwaltungsoberrätin
Lottmann teilte mit, dass der Beschlussvorschlag vergessen worden sei und sie
diesen am Ende mündlich ausführen werde. Sodann trug Kreisverwaltungsoberrätin
Lottmann entsprechend der Vorlage V-JHA/18/131 vor.
Im
Anschluss erhob Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen zwei redaktionelle und
inhaltliche Einwände. Redaktionell sei im Einleitungstext und in § 5 (Geschäftsordnung
und Verfahren) das Ersetzen der Begrifflichkeit der Niedersächsischen
Landkreisordnung durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
unterblieben.
Inhaltlich
könne nach Ansicht der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen in § 4 Abs. 3 Ziff. f
(Aufgaben) der Satzung der Passus über die Behandlung von Widersprüchen so
nicht bestehen bleiben. Außerdem plädiere sie dafür, § 3 Abs. 1 Ziff. k
(Vertreter oder Vertreterin des Kreissportbundes) zu streichen. Aus ihrer Sicht
sei es ausreichend, dass dieser im Schulausschuss vertreten sei.
Kreisverwaltungsoberrätin
Lottmann erklärte, dass aktuell das Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten
der Jugendhilfe aufgehoben worden sei und man direkt Klage einreichen müsse.
Sofern das Land diesbezüglich eine Änderung vornehmen sollte, hätte ein
Belassen des § 4 Abs. 3f in der Jugendamtssatzung den Vorteil, dass die
Widerspruchsmöglichkeit dann schon enthalten wäre.
Erster
Kreisrat Frische äußerte keine Bedenken hinsichtlich eines Streichens oder
Belassens, betonte aber, dass Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen hierzu einen
Antrag stellen müsse.
Frau
Lindner hielt es aus ihrer Sicht als Richterin am Amtsgericht für rechtlich
unschädlich, den Passus in der Jugendamtssatzung zu behalten. Dem wurde
mehrheitlich zugestimmt.
Bezüglich
des Kreissportbundes wurde ebenfalls mehrheitlich die Auffassung vertreten,
dass hier auch Berührungspunkte zur Jugendarbeit bestehen und daher ein
Verbleib in der Satzung befürwortet werde.
Die
Vorsitzende, Kreistagsabgeordnete Wienken, fragte Kreistagsabgeordnete Dr.
Kannen abschließend, ob unter Beachtung der redaktionell erforderlichen
Änderungen die Satzung des Jugendamtes in seiner bisherigen Form inhaltlich
belassen werden könne, was Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bejahte.
Dem Kreistag wurde bei zwei
Gegenstimmen folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Satzung für das
Jugendamt des Landkreises Cloppenburg wird in der vorliegenden Neufassung vom
18.12.2018 mit den notwendigen „redaktionellen“ Änderungen beschlossen.