Die Sanierungsprogramme 2019 wurden einstimmig genehmigt.


Herr Opitz stellte anhand der Vorlage V-VERK/18/151 und der in der Anlage 1 zu TOP 5 beigefügten Präsentation das Deckensanierungsprogramm für 2019 vor.

 

Zunächst machte er darauf aufmerksam, dass die für 2018 vorgesehene Bedarfsmaßnahme K 171 von der B 68 in Stapelfeld bis zum Kreisverkehrsplatz in Nutteln inklusive der Sanierung des Kreisverkehrsplatzes noch in diesem Jahr durchgeführt werden könne. Dies sei u. a. auch aufgrund der nunmehr erhöhten Mittel möglich.

 

Anschließend stellte er die einzelnen Deckensanierungsvorschläge für 2019 vor.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Wesselmann zur Sanierungsmaßnahme K 300 teilte Herr Opitz mit, dass es sich hierbei nicht um den Streckenabschnitt der K 300 handele, der verbreitert werden solle, sondern um das Teilstück von Augustendorf bis zur B 72. Mit Realisierung dieser beiden Maßnahmen sei die K 300 dann auf gesamter Länge ausgebaut und ertüchtigt.

 

Sodann erläuterte Herr Opitz anhand der in der Anlage 2 zu TOP 5 beigefügten Präsentation das Radwegsanierungsprogramm 2019.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Holthaus bat angesichts der steigenden Anzahl von Radfahrern, insbesondere mit E-Bikes, um Prüfung, ob die Radwegbreite für stark frequentierte Radfahrstrecken auf 2,50 m erhöht werden könne.

 

Bei neuen Ausbaumaßnahmen werde geprüft, ob ein 2,50 m breiter Ausbau des Radweges erfolgen könne, teilte Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer mit. Bei Radwegen im Bestand sei dies derzeit nicht der Fall. Hierbei seien verschiedenste Randbedingungen zu berücksichtigen, wie z. B. der Baumbestand am Radweg, die Möglichkeit des Grunderwerbs für den Radweg oder ob eine touristische Bedeutung vorliege. Es sei angebracht, solche Strecken für eine Verbreiterung vorzusehen, die eine hohe Verkehrsbedeutung hätten.

 

Da hierzu keine weiteren Anfragen bestanden, stellte Herr Opitz abschließend anhand der in der Anlage 3 zu TOP 5 beigefügten Präsentation das Brückensanierungsprogramm 2019 vor.

 

Es sei geplant, sowohl die Brücke im Zuge der K 296 als auch im Zuge der K 299 über den Elisabethfehnkanal zu sanieren. Hierbei handele es sich um zwei denkmalgeschützte Klappbrücken, bei denen das Gelenklager erneuert werden müsse, stellte Herr Opitz dar. Da seitens der NLStBV geringe Erfahrungswerte im Klappbrückenbau bestehen, so Herr Opitz weiter, seien die Maßnahmen finanziell schwer einschätzbar.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Prof. Dr. Olivier teilte Herr Opitz mit, dass keine europaweite Ausschreibung erfolge. Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier wies darauf hin, dass in den Niederlanden verschiedene Methoden bei solchen Maßnahmen angewandt werden. Herr Opitz erläuterte, dass vorab verschiedene Möglichkeiten geprüft worden seien. Zudem bestehe diesbezüglich Kontakt zum NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft Küsten- und Naturschutz), welcher in diesem Bereich Erfahrung habe und entsprechend qualifizierte Firmen benennen könne.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Stoffers erkundigte sich danach, wann die letzte Sanierung erfolgt sei und ob das Lager schon mal ersetzt wurde. Herr Opitz konnte mitteilen, dass das Lager noch nicht ersetzt wurde. Vor ca. 15 Jahren seien die Seilantriebe ausgetauscht worden und vor ca. 10 Jahren habe man die Widerlager wieder in ihre korrekte Stellung bringen müssen. Gleichzeitig sei eine Brücke beschichtet worden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Stoffers bat weiterhin um Mitteilung hinsichtlich des grundsätzlichen Mittelansatzes für Brückensanierungsmaßnahmen bzw. der jährlichen Unterhaltungskosten für eine Brücke. Herr Opitz teilte mit, dass der Landkreis Cloppenburg über ca. 46 Brücken verfüge, von denen ca. 1 – 2 Brücken im Jahr saniert würden. Der Mittelansatz läge bei 150.000,- EUR. Dies entspräche z. B. den Kosten für die Abdichtung einer Brücke. Teilweise seien auch größere Maßnahmen durchzuführen.

 

Er bewerte es als positiv, dass nur so wenig Brücken des Landkreises Cloppenburg saniert werden müssten, erklärte Herr Kreistagsabgeordneter Tabeling. Zudem erkundigte er sich nach den Prüfzeiträumen für die Brückenprüfungen. Im Abstand von sechs Jahren erfolge eine Hauptprüfung, drei Jahre nach der Hauptprüfung erfolge eine einfache Brückenprüfung, erklärte Herr Opitz. Er ergänzte, dass es teilweise auch bei Brücken sinnvoll sei, erst dann eine Sanierung vorzunehmen, wenn ein größeres Schadensbild vorläge. Herr Haberland fügte hinzu, dass bei der Brückenprüfung sowohl der Gebrauchszustand als auch die Verkehrssicherheit beurteilt werde. Sofern die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sei, bestehe Handlungsbedarf.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Wesselmann zum ungenügenden Zustand der Brücke im Bereich der A 1 / B 72 erklärte Herr Haberland, dass die Brücke sich in einem ausreichendem (Note 3,4) Zustand befinde. Die Brücke sei erneuerungsbedürftig und solle mit dem Ausbau der E 233 wiederhergestellt werden.

 

Der Verkehrsausschuss stimmte einstimmig zu, das Decken-, Radweg- und Brückensanierungsprogramm 2019 durchzuführen.