Kreisoberamtsrätin Schröder, Leiterin des Sozialamtes des Landkreises Cloppenburg, informierte über das Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Anmerkung: Der Bericht ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck fragte, ob für die Förderung der Lernhilfe eine besondere Qualifikation der Leistungserbringer gefordert werde. Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte, dass Nachhilfeinstitute, Personen mit entsprechender pädagogischer Ausbildung oder schulinterne Projekte ohne besonderen Nachweis anerkannt würden. Ebenso sei der Nachhilfeunterricht durch eine Studentin aus der Nachbarschaft förderfähig. Ob die jeweilige Qualifikation ausreichend sei, werde im Einzelfall entschieden. Dabei sei man bestrebt, die bestehenden Nachhilfestrukturen nicht zu zerstören.

 

Frau Dr. Kannen erkundigte sich, welche Anforderung an eine Bescheinigung der Schule gestellt werde. So könne eine gefährdete Versetzung zu Beginn eines Schuljahres kaum bescheinigt werden. Kreisoberamtsrätin Schröder antwortete, eine Bestätigung des Lehrers, dass das Lernziel gefährdet sei, sei ausreichend. Ausdrücklich wies sie auf die große Verantwortung der Lehrer hin.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck, wie sozialen Randgruppen oder Migrantenfamilien die Möglichkeit der Lernförderung nahe gebracht werde, erklärte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass durch die Kreisverwaltung alle Anspruchsberechtigten wie auch die Schulen umfassend über das Bildungs- und Teilhabepaket informiert worden seien. Sie äußerte die Erwartung, dass z. B. im Rahmen von Elternsprechtagen auf die Möglichkeit der Förderung der Lernhilfe hingewiesen werde.

 

Weiter führte sie auf Frage von Frau Dr. Kannen aus, dass die Schulsozialarbeit nicht an bestimmte Schulformen gebunden sei. Die zur Verfügung stehenden Mittel seien auf die 13 Städte und Gemeinden als Schulträger sowie auf den Landkreis Cloppenburg als Schulträger der Gymnasien, Förder- und berufsbildenden  Schulen verteilt worden. Wie die jeweilige Gemeinde die Mittel verwende, könne sie eigenständig entscheiden. Die Kreisverwaltung werde ihren Anteil für die Förderung der Schulsozialarbeit an den berufsbildenden Schulen einsetzen.